Hefte, Stifte, Taschenrechner, Schulranzen - das alles kann ganz schön ins Geld gehen.
Mit Hilfe des Schulbedarfspaketes sollen alle notwendigen Schulmaterialien für Ihr Kind angeschafft werden können. Es handelt sich um eine Pauschale, die seit dem Jahr 2021 dynamisch an die Regelbedarfserhöhungen angepasst wird. Die Auszahlung erfolgt im August zu zwei Dritteln und im Februar zu einem Drittel.
Kinder und Jugendliche werden gefördert, wenn
- die Kinder Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten
- die Kinder Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung/Sozialhilfe) erhalten
- die Kinder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
- die Eltern für ihre Kinder Wohngeld erhalten
- die Eltern für ihre Kinder Kindergeldzuschlag erhalten.
- aktueller Leistungsbescheid über Ihre Sozialleistung (WoG, KiZ)
Die Empfänger von ALG II-Leistungen erhalten das Schulbedarfspaket automatisch vom Jobcenter.