Für die Entsorgung von Sperrmüll bietet GELSENDIENSTE einen kostenlosen Abholservice an. Zum Sperrmüll zählen alle sperrigen, brennbaren Haushaltsgegenstände, die wegen ihres Umfangs, ihres Gewichtes oder ihrer Menge nicht in die übrigen Abfallbehälter eingefüllt werden können, zum Beispiel Stühle, Tische, Schränke und anderes Mobiliar, Teppiche oder Matratzen.
Nicht zum Sperrmüll gehören:
- Abfälle, die wegen ihres Gewichtes oder ihrer Größe nicht von Hand verladen werden können
- Gegenstände, die nicht zum Haushalt gehören, wie z. B. Türen, Fenster, Fußleisten, Zäune
- Gartenabfälle
- Problemabfälle wie z. B. Farben, Lacke, Chemikalien, Leuchtstofflampen, Altöl, Autobatterien, Altreifen
- Asbesthaltige Nachtspeicheröfen
- nichtbrennbare Materialien (Bauschutt) wie z. B. Waschbecken, WC-Schüsseln, Fliesen, Kacheln
- verwertbare Materialien wie Flaschen und andere Glasbehälter, Pappe und Papier, gut erhaltene Bekleidung
- brennbare Renovierungsabfälle wie z. B. Tapetenreste, Wandverkleidungen, Deckenpaneele, Dielen oder Parkett