Sie erhalten von uns die Entscheidung über die von Ihnen angezeigte Sammlung von Abfällen aus privaten Haushaltungen nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
Damit Ihre Anzeige von uns bearbeitet werden kann, benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:
Bei gewerblicher Sammlung
- Größe und Organisation des Sammlungsunternehmens
- Art, Ausmaß und Dauer, größtmöglicher Umfang und Mindestdauer der Sammlung
- Art, Menge und Verbleib der zu verwertenden Abfälle
- Darlegung der Verwertungswege innerhalb des angezeigten Zeitraums
- erforderliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Kapazitäten
- Darstellung der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung der gesammelten Abfälle im Rahmen der Verwertungswege
Bei gemeinnütziger Sammlung
- Größe und Organisation des Trägers der gemeinnützigen Sammlung sowie ggf. des Drittbeauftragten
- Art, Ausmaß und Dauer der Sammlung
Abhängig vom jeweiligen Einzelfall benötigen wir von Ihnen unterschiedliche Unterlagen. Nehmen Sie daher bitte vor Abgabetermin Kontakt mit uns auf.
Anzeigenbearbeitung für Abfallsammlungen
Sie erhalten von uns die Entscheidung über die von Ihnen angezeigte Sammlung von Abfällen aus privaten Haushaltungen nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
Voraussetzungen
Damit Ihre Anzeige von uns bearbeitet werden kann, benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:
Bei gewerblicher Sammlung
- Größe und Organisation des Sammlungsunternehmens
- Art, Ausmaß und Dauer, größtmöglicher Umfang und Mindestdauer der Sammlung
- Art, Menge und Verbleib der zu verwertenden Abfälle
- Darlegung der Verwertungswege innerhalb des angezeigten Zeitraums
- erforderliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Kapazitäten
- Darstellung der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung der gesammelten Abfälle im Rahmen der Verwertungswege
Bei gemeinnütziger Sammlung
- Größe und Organisation des Trägers der gemeinnützigen Sammlung sowie ggf. des Drittbeauftragten
- Art, Ausmaß und Dauer der Sammlung
Benötigte Unterlagen
Abhängig vom jeweiligen Einzelfall benötigen wir von Ihnen unterschiedliche Unterlagen. Nehmen Sie daher bitte vor Abgabetermin Kontakt mit uns auf.
Gebühren
Gewerbliche Sammlung
- 50 bis 1.000 Euro (abhängig vom Verwaltungsaufwand)
Gemeinnützige Sammlung
- 50 bis 200 Euro (abhängig vom Verwaltungsaufwand)