Für die Einleitung von betrieblichem Abwasser aus bestimmten Herkunftsbereichen in die öffentliche Kanalisation der Stadt Gelsenkirchen müssen Sie beim Referat Umwelt (Abteilung Technischer Umweltschutz, Untere Wasserbehörde) eine Genehmigung beantragen.
Einzelfallabhängig:
Grundsätzlich werden eine Betriebsbeschreibung, ein Lageplan und ein Entwässerungsplan benötigt.
Darüber hinaus können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich bei den angegebenen Ansprechpartnern.
Die Gebühr ist abhängig von der einzuleitenden Abwassermenge, die Mindestgebühr für eine Genehmigung beträgt 250,00 €.