Bei nicht miteinander verheirateten Eltern besteht eine Vaterschaft erst dann, wenn sie urkundlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist. Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Kindesmutter kann u. a. bei der Beistandschaft des Jugendamtes Gelsenkirchen nach Terminvereinbarung vorgenommen werden. Die Anerkennung kann auch schon vor Geburt des Kindes erfolgen.
HINWEIS: Ab dem 3. Dezember 2021 gilt in allen städtischen Gebäuden die 3G-Regel. Zutritt erhalten dann nur geimpfte, genesene und getestete Personen. Ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis, Reisepass) mit passenden Nachweis zum Impf- oder Genesenenstatus (in Papierform oder digital) oder zur Negativtestung (maximal 24 Stunden altes Negativergebnis eines offiziellen Schnelltests oder PCR-Tests in Papierform oder digital) sind vorzulegen.
Wenn eine freiwillige Vaterschaftsanerkennung nicht erreicht werden kann, kann im Rahmen einer Beistandschaft ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden.
Die Mutter ist bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet.