14. Januar 2025, 15:37 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Am 23. Februar 2025 wird auch in Gelsenkirchen der neue Bundestag gewählt. In dieser Woche hat der Versand der Wahlbenachrichtigungen begonnen, auch der Antrag zur Briefwahl kann ab sofort gestellt werden.
Der Postdienstleister der Stadt Gelsenkirchen hat zugesichert, die Wahlbenachrichtigungen bis zum 2. Februar 2025 zuzustellen. Leider kam es in der Vergangenheit dazu, dass trotz korrekter Anschrift einige Wahlbenachrichtigungen nicht zugestellt werden konnten. Alle Bürgerinnen und Bürger sollten daher sicherstellen, dass ihr Briefkasten jederzeit zugänglich ist und über eine gut lesbare Beschriftung verfügt.
Wer bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten und Zweifel hinsichtlich seiner Wahlberechtigung hat, sollte sich telefonisch beim Wahlamt unter der Rufnummer 0209/169-4025 melden.
Eine Wahlbenachrichtigung erhalten alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und in Gelsenkirchen mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Es gibt drei unterschiedliche Möglichkeiten, sein Wahlrecht auszuüben: Entweder man entscheidet sich für die Abgabe der Stimme am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, im Wahlraum oder sucht eine der beiden barrierefreien Wahlscheinstellen (Horster Straße 6 und Hans-Sachs-Haus) auf und/oder wählt per Briefwahl.
Die Wahlscheinstellen öffnen ab dem 3. Februar 2025. Allerdings kann es sein, dass in den ersten Tagen nach Eröffnung der Wahlscheinstellen möglicherweise noch keine Stimmzettel verfügbar sind, da die endgültige Zulassung der Kandidierenden und Parteien aufgrund der verkürzten Fristen erst Ende Januar erfolgt.
Wer sich die Briefwahlunterlagen nach Hause oder an eine andere Anschrift senden lassen möchte, kann ab sofort online unter www.gelsenkirchen.de/bundestagswahl den entsprechenden Antrag stellen. Hier sowie auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes finden die Wählerinnen und Wähler auch einen Antragsvordruck für die postalische Beantragung der Briefwahl.
Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden und die Wahlunterlagen ebenso zeitnah zurückgesandt oder in einen der Hausbriefkästen am Hans-Sachs-Haus, im Rathaus Buer oder am Wildenbruchplatz 7 eingeworfen werden, da der Postversand einige Zeit in Anspruch nimmt.
Wer sich für eine Stimmabgabe am Wahlsonntag entscheidet, kann seinen Wahlraum online in der Karte der Wahlräume bzw. im Wahlraumfinder unter www.gelsenkirchen.de/bundestagswahl einsehen und auch prüfen, ob der Wahlraum barrierefrei ist. Der Wahlraum ist außerdem auf der Wahlbenachrichtigung verzeichnet.
Im Zuge der Vorbereitungen zur Bundestagswahl wurden Wahlräume ausgetauscht, um die Anzahl der barrierefreien Wahlräume zu erhöhen. Auf die Angabe des Wahlraums auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief sollten die Wählerinnen und Wähler deshalb besonderes Augenmerk legen.
Weitere Informationen auch im FAQ unter: www.gelsenkirchen.de/bundestagswahl