06. Juli 2021, 13:53 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Seit 2019 gewährt die Stadt Gelsenkirchen einen Zuschuss für den Austausch von Kohleheizungen. Das Programm wird im ganzen Stadtgebiet gut angenommen, bisher sind etwa 100 Anträge auf Förderung eingegangen. Daher hat der Rat der Stadt Gelsenkirchen beschlossen, die Förderrichtlinie zum Ersatz von klimaschädlichen Kohleheizungen um weitere drei Jahre bis 2024 fortzuführen.
„Das Förderprogramm hilft dabei, den Ausstoß von klimaschädlichen CO2, aber auch von Stickoxiden und Feinstaub zu reduzieren,“ erklärt Klimaschutzmanagerin Kirsten Sassning. „So konnten allein in 2019 bereits 320 t/CO2 pro Jahr eingespart werden. Ein gutes Ergebnis für den Klimaschutz.“
So hat sich auch bereits Familie Breier nach dem 2020 erfolgten Erwerb eines alten Zechenhauses in Hassel entschieden, das Förderangebot der Stadt zu nutzen und vom Kohleofen auf eine moderne Luftwärmepumpe mit Fußbodenheizung umzustellen. „Wir haben uns umfassend informiert und für die Heizung auch Fördermittel des Bundes eingeholt,“ erzählt Sarah Breier, „so heizen wir mit niedrigen Temperaturen über die gesamte Fläche des Bodens und können auf Heizkörper verzichten, und auch das warme Wasser wird über die Wärmepumpe in einem zentralen Speicher erhitzt.“
Um die Entscheidung zu treffen, welche Heizung künftig die richtige ist, ist eine qualifizierte Beratung im Vorfeld sinnvoll und mit der Beantragung der städtischen Förderung bereits berücksichtigt. „Die Beratung erfolgt kostenlos. Hier in Hassel übernimmt sie die Quartiersarchitektin aus dem Stadteilbüro an der Egonstraße 10. In den Stadterneuerungsgebieten in Schalke, Rotthausen und an der Bochumer Straße funktioniert das nach dem gleichen Prinzip“ erläutert Kirsten Sassning. Im übrigen Stadtgebiet berät die Verbraucherzentrale NRW mit ihrem Energieberater für Gelsenkirchen. Ob sich sinnvollerweise weitere energetische Maßnahmen an einen Heizungswechsel anschließen sollten und welche Fördermittel es dafür gäbe, erfährt man ebenso bei der Beratung.
Für den Ersatz einer Kohleheizung werden pauschal 1.000 Euro pro Wohneinheit gewährt, bei der Erstinstallation einer Zentralheizungsanlage erhöht sich der Zuschuss um weitere 1.000 Euro. Bei einem gemeinsamen Vorgehen von Eigentümern mit einem Kessel für mehrere Wohneinheiten kann sich dieser Zuschuss nochmals erhöhen. Auch Mieter können mit dem Einverständnis der Eigentümerinnen und Eigentümer Anträge stellen. Eigenleistungen können berücksichtigt werden, wenn die Einstellung der Heizung fachmännisch vorgenommen und über einen hydraulischen Abgleich nachgewiesen wird und die ordnungsgemäße Abnahme der neuen Heizungsanlage durch den Schornsteinfeger vorliegt.
Alle weiteren Informationen zur Förderung sind in der Förderrichtlinie beschrieben. Diese und die notwendigen Antragsformulare können online abgerufen oder bei Kirsten Sassning im Referat Umwelt angefordert werden.
Telefon: +49 (209) 169-4202,
Mail: kirsten.sassning@gelsenkirchen.de.
Wichtig ist zu beachten, dass vor Bewilligung der Fördermittel mit der baulichen Umsetzung der Maßnahme noch nicht begonnen werden darf!