14. Oktober 2020, 11:50 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Inzwischen wurden vom Land Nordrhein-Westfalen weitergehende Regelungen für Städte, deren Inzidenz den Wert von 50 überschreitet, beschlossen. So gilt die Sperrstunde bspw. bereits ab 23 Uhr. Details regelt die aktuelle Coronaschutzverordnung und können unter www.gelsenkirchen.de/corona eingesehen werden. Detaillierte Regelungen für Gelsenkirchen werden zeitnah veröffentlicht.
In Gelsenkirchen liegt der 7-Tage-Inzidenzwert am Dienstag, 13. Oktober 2020, mit 58,9 zum ersten Mal über der kritischen Marke von 50. In diesen Fällen hat das Land NRW per Erlass am Montagabend einen Mindestrahmen von Maßnahmen vorgegeben. Bereits zuvor am Mittag hatte der Gelsenkirchener Krisenstab über die Lage beraten.
- Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch maximal fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen.
- Private Feiern in öffentlichen (nicht privaten), geschlossenen Räumen werden auf maximal 25 Personen beschränkt.
- Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen im Innenbereich und mit mehr als 500 Personen im Außenbereich sind generell untersagt.
- Bei Konzerten und Aufführungen und sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen gilt auch an Sitz- und Stehplätzen eine Maskenpflicht. Ebenso gilt diese für Zuschauer bei Sportveranstaltungen auf den Sitz- und Stehplätzen. Zudem ist die zulässige Teilnehmerzahl auf 20 Prozent der normalen Kapazität des Veranstaltungsortes begrenzt.
- Ab 24 Uhr gilt eine gastronomische Sperrstunde:
- Gastronomische Einrichtungen dürfen in der Zeit von 24 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages nicht geöffnet haben.
- Auch der Verkauf von Alkohol ist in dieser Zeit nun verboten.
Diese Sperrstunden-Zeiten sind in Abstimmung mit dem Landeszentrum für Gesundheit und unter Berücksichtigung der Regelungen in vergleichbaren umliegenden Städten festgelegt worden. „Damit folgen wir den Vorgaben, die uns das Land gemacht hat, bewegen uns aber in einem moderaten Rahmen, der auch die Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt. Denn in Gelsenkirchen sind es nicht irgendwelche großen Ausgehmeilen, die für das Infektionsgeschehen ursächlich sind, sondern in der Hauptsache Zusammenkünfte im privaten Rahmen“, erläuterte Gesundheitsdezernent Luidger Wolterhoff. Daher habe die Stadt sich insgesamt ausschließlich für Maßnahmen in diesem Mindestrahmen entschieden, betont der Gesundheitsdezernent. So solle möglichst effektiv das Infektionsgeschehen eingedämmt, aber die Einschränkungen für die Menschen gering gehalten werden. Andere Maßnahmen (Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden, Schulen oder in den Einkaufsstraßen) sollen derzeit nicht angeordnet werden.
Wie bereits beim Erreichen der 35er-Inizidenzschwelle sind in Gelsenkkirchen private Feiergesellschaften für die Infektionsketten ursächlich. „Ich möchte noch einmal dringend appellieren, auch über Feiern in der eigenen Wohnung genau nachzudenken, denn aus diesem Umfeld haben wir ebenfalls eine steigende Zahl an Fällen“, so Klaus Mika, Leiter des Referats Gesundheit. Einkaufsstraßen oder auch die Gastronomie seien derzeit keine Auslöser von Infektionsketten.
Auch wenn in den vergangenen Wochen zahlreiche Quarantänen in Schulen notwendig waren, entstanden hier bisher keine „Hotspots“. In Klassen ist es bisher nicht zu neuen Infektionsketten gekommen. Nach den Herbstferien werden deshalb bei auftretenden Einzelfällen Quarantänen auf die direkten Kontakte der Infizierten begrenzt, wenn diese klar identifiziert werden können. Nach Ansicht des Gesundheitsdezernenten und des Gesundheitsamtsleiters könne so der Infektionsschutz weiter gut gewährleistet und zugleich die Einschränkung für den Schulbetrieb begrenzt werden.
Aufgrund der gestiegenen Fallzahlen greift die Stadt Gelsenkirchen zudem auf die Hilfe der Bundeswehr zurück. Am gestrigen Montag sind bereits fünf Soldatinnen und Soldaten in Gelsenkirchen eingetroffen, die das Gesundheitsamt bei der Verfolgung von Infektionsketten unterstützen. „Ich bin dankbar für die Hilfe. Um die Unterstützung weiterer Bundeswehrangehörige haben wir heute gebeten“, so Luidger Wolterhoff. Gesundheitsämter in ganz Deutschland können grundsätzlich von der Bundeswehr mit dem Schlüssel „Ein Soldat auf 20.000 Einwohner“ unterstützt werden. Der Einsatz soll einige Wochen dauern. Darüber hinaus freut sich der Gesundheitsdezernent, dass sich fünf Ärzte im Ruhestand angeboten haben, das Gesundheitsamt bei der Infektionseindämmung zu unterstützen.
„Auch wenn die Pandemie schon über ein halbes Jahr dauert, müssen wir uns alle weiter an geltenden Regeln halten. Die kommenden Wochen werden ganz entscheidend sein. Mit dem Virus ist nicht zu spaßen. Das zeigt nicht zuletzt, die gestiegene Zahl von Menschen, die derzeit im Krankenhaus behandelt werden“, so Luidger Wolterhoff. So lag die Zahl der Patienten in vielen Wochen im Sommer häufig im einstelligen Bereich; inzwischen sind es bereits über 20 Fälle.
Hintergrund: Die Allgemeinverfügung zur Regelung der neuen Maßnahmen tritt am Mittwoch, 14. Oktober 2020, in Kraft. Sie wird erst wieder aufgehoben, wenn der Inzidenzwert an sieben aufeinander folgenden Tage unter 50 liegt.
Das Land NRW hat in seinem Erlass vom Montagabend zudem die Schutzmaßnahmen für die Inzidenzschwellenwert 35 verschärft. Demnach gilt auch hier eine Maskenpflicht für Konzerte, Aufführungen, Versammlungen und Sportveranstaltungen an Sitz- und Stehplätzen. Außerdem sind bei Überschreiten des Wertes Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1.000 Personen generell verboten.