23. September 2020, 15:32 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 23. September 2020, 15:32 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
Bildrechte: Element5 / Pexels
In den vergangenen Tagen haben sich beim Wahlamt der Stadt Gelsenkirchen die Beschwerden über fehlende Briefwahlunterlagen gehäuft. Offenbar ist es dem beauftragtem Unternehmen Postcon nicht gelungen, die rechtzeitig übermittelten Briefwahlunterlagen in allen Fällen zeitnah zuzustellen. Das Unternehmen hat sich zu den Rückständen gegenüber der Stadtverwaltung noch nicht geäußert.
Oberbürgermeister und Kreiswahlleiter Frank Baranowski: „Ich finde es geradezu skandalös, wie dieser Briefdienstleister mit dem Auftrag umgeht. Diese langen Brieflaufzeiten sind unzumutbar und auch ein glatter Vertragsbruch. Wir werden prüfen, welche Folgen das für das Unternehmen haben wird. Ich bin mehr als verärgert. Wir rufen die Wählerinnen und Wähler auf, unbedingt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und dann kommt es durch die mangelhafte Leistung eines Dienstleisters zu solchen Behinderungen. Das ist inakzeptabel.“
Für die Verwaltung steht nun an erster Stelle, die bisher vergeblich auf ihre Unterlagen wartenden Briefwählerinnen und Briefwähler mit Wahlunterlagen zu versorgen. Wer bislang noch keine Wahlunterlagen bekommen hat, sollte sich daher möglichst bald bei der Wahlscheinstelle unter der Rufnummer 0209 169-4025 melden oder eine E-Mail an wahlamt@gelsenkirchen.de senden.
Die Betroffenen müssen eidesstattlich erklären, dass sie keine Unterlagen erhalten haben und dass sie keinesfalls zweimal wählen. Sie bekommen dann neue Unterlagen ausgehändigt.
Die Wahlscheinstellen zur Stichwahl im Hans-Sachs-Haus bzw. an der Horster Straße 6 sind noch bis zum 25. September geöffnet:
- am 23. September 2020 von 8 bis 16 Uhr,
- am 24. September 2020 von 8 bis 18 Uhr
- am 25. September 2020 von 8 bis 18 Uhr
Eine Briefwahl in einer Wahlscheinstelle ist am Samstag, 26. September, nicht mehr möglich. Wählerinnen und Wählern, die keine Briefwahl beantragt haben, verbleibt dann die Möglichkeit, am Wahlsonntag, dem 27. September, in den Wahlräumen zu wählen oder, falls sie eine Briefwahl beantragt haben, ihre bereits vorhandenen Briefwahlscheine bis zum Sonntag, 27. September 2020, bis um 16 Uhr in einen der städtischen Briefkästen am Rathaus Buer, am Hans-Sachs-Haus oder am Dienstgebäude Wildenbruchstraße einzuwerfen.
Für diejenigen, die Briefwahl beantragt aber keine Unterlagen bekommen haben, bietet die Stadt einen zusätzlichen Service an. Diese Wählerinnen und Wähler können zusätzlich am Samstag, 26. September 2020, von 8 bis 12 Uhr in den Wahlscheinstellen in Buer an der Horster Straße 6 und im Hans-Sachs-Haus an der der Ebertstraße 11 ihre Wahlunterlagen bekommen.