Bei den Kommunalwahlen 2025 wählen die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister und bestimmen die Zusammensetzung des Rates der Stadt und der fünf Bezirksvertretungen. Die Wahllokale sind inzwischen geschlossen und die Ergebnisse unter wahl.gelsenkirchen.de online einsehbar. Die Wahl zur Oberbürgermeisterin bzw. zum Oberbürgermeister geht in die Stichwahl zwischen Andrea Henze (SPD) und Norbert Emmerich (AfD).
Am 28. September 2025 findet die Stichwahl zur Wahl der/des neue/n Oberbürgermeister/in statt.
Ab dem 15. September 2025 werden alle Wahlscheine zur Stichwahl gedruckt und versandt.
Briefwahl
- Diejenigen, die zur Hauptwahl am 14. September 2025 Briefwahlunterlagen beantragt und der Zusendung zur Stichwahl nicht aktiv widersprochen haben, erhalten zur Stichwahl automatisch Briefwahlunterlagen an Ihre Wohnanschrift, bzw. die Anschrift, die bei der Hauptwahl angegeben wurde.
- Diejenigen die zur Hauptwahl keine Briefwahlunterlagen beantragt haben, aber gerne welche zur Stichwahl hätten, können wie gewohnt, die Briefwahlunterlagen beantragen.
- Allen die sich für die Briefwahl entschieden haben, wird empfohlen, die Unterlagen direkt in den Wahlscheinstellen auszufüllen und einzuwerfen oder die Hausbriefkästen am Hans-Sachs-Haus, am Rathaus Buer oder am Dienstgebäude am Wildenbruchplatz 7 zu nutzen.
Wahlscheinstellen
- Die Wahlscheinstellen öffnen wieder am Dienstag, den 16. September und befinden sich nach wie vor in der Horster Straße 6 in Gelsenkirchen-Buer und im Atrium des Hans-Sachs-Hauses (Ebertstraße 11) in der Altstadt. Dort besteht wieder die Möglichkeit, direkt an Ort und Stelle zu wählen.
- Die Wahlscheinstellen sind vom 16. bis zum 26. September 2025 wie folgt geöffnet:
- montags bis mittwochs und freitags: 8 bis 16 Uhr,
- donnerstags: 8 bis 18 Uhr und
- Samstag (20. September 2025): 9 bis 13 Uhr.
- Am Freitag vor der Stichwahl, 26. September, gibt es bis 15 Uhr letztmalig die Möglichkeit, in den Wahlscheinstellen direkt zu wählen.
- Somit ist eine Wahl in den Wahlscheinstellen am Samstag vor der Wahl, 27. September 2025, nicht mehr möglich. Briefwahlunterlagen können noch bis Sonntag, 28. September, 16.00 Uhr in die Hausbriefkästen am Hans-Sachs-Haus und am Rathaus Buer eingeworfen werden.
Wahl im Wahlraum
- Ansonsten bleibt noch die Möglichkeit, am Wahlsonntag, 28. September, in den Wahlräumen zu wählen.
- Sollten sich Wählerinnen und Wähler nicht sicher sein, wo sich ihr Wahlraum befindet, können sie den Wahlraum-Finder nutzen oder ihren Wahlraum telefonisch unter der Rufnummer +49 (209) 169-4025 beim Wahlamt erfragen. Das Wahlamt der Stadt Gelsenkirchen ist ebenfalls bei Unklarheiten zu der Briefwahl ihr Ansprechpartner und steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Wählen kann, wer am Wahlsonntag
- Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist
oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Gelsenkirchen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb der Stadt Gelsenkirchen hat
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wahlberechtigte müssen im Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen, um wählen zu können.