27. Juli 2020, 16:46 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Ab sofort können an Eheschließungen des Standesamtes Schloss Horst je Eheschließung bis zu 15 Personen einschließlich der Eheschließenden teilnehmen. Bisher waren es bis zu zehn Personen.
Zum Schutz vor dem Corona-Virus sind weiterhin strenge Hygienevorschriften einzuhalten. Im Schloss Horst gibt es mit dem Rittersaal und dem Kaminzimmer zwei Trauräume, die zeitversetzt gleichzeitig Hochzeitsgesellschaften aufnehmen.
Auch bei dem Besuch von Beerdigungen können wieder mehr Personen teilnehmen. Hier liegt die Zahl der zulässigen Teilnehmenden je nach Größe der Trauerhalle wegen der geltenden Hygienevorschriften sowie der Abstandsregel zwischen 15 und 29 Personen. Außerhalb der Trauerhallen ist die Teilnahme nicht beschränkt, sofern die Abstandsregel beachtet werden kann.