20. Mai 2020, 15:48 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 20. Mai 2020, 15:48 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
Die seit heute gültige Corona-Schutzverordnung lässt grundsätzlich wieder größere Gruppen bei Trauungen zu. Zusammenkünfte außerhalb des Horster Schlosses sind daher auch mit Gästen zulässig, die nicht zur Familie oder zu den Angehörigen von zwei Haushalten gehören. Voraussetzung: Diese Gäste halten einen Mindestabstand von 1,5 Metern ein und vermeiden insbesondere einen direkten Kontakt.
Innerhalb des Schlosses werden Eheschließungen weiterhin mit insgesamt zehn Personen (Brautpaar plus acht weitere Personen) vorgenommen. Die Größe der zur Verfügung stehenden Räume lässt bei Einhaltung der Abstandsregelungen und der Hygienevorschriften eine Ausweitung der Teilnehmerzahl nicht zu. Der Zugang zum Schloss ist auch nur für diesen Personenkreis zugelassen.
Die aktuelle Änderung der Corona-Schutzverordnung hat in diesem Sinne lediglich Auswirkungen auf das Geschehen auf dem Platz vor dem Schloss (Vorburg), auf dem die restlichen Gäste warten.