13. Mai 2020, 09:34 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Gute Nachrichten für Brautpaare gibt es jetzt aus dem Standesamt der Stadt Gelsenkirchen: Nachdem zeitweise die Standesbeamtin oder der Standesbeamte die Zeremonie nur mit dem Brautpaar durchführen durfte, sind ab sofort kleine Hochzeitsgesellschaften mit maximal zehn Personen zugelassen. Neben dem Brautpaar dürfen nun acht weitere Personen an der Trauung teilnehmen.
- Wichtig ist, dass der Zugang zum Schloss auch nur für diesen Personenkreis zugelassen ist. Weitere Personen dürfen die Glashalle nicht betreten.
- Da aufgrund der aktuell bestehenden Kontaktbeschränkungen Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Haushalten untersagt sind, achten Sie bitte darauf, dass sich außerhalb des Schlosses keine weiteren Gäste oder Gratulierende aufhalten.
- Die Hochzeitsgesellschaft muss gemeinsam unter Einhaltung des gebotenen Mindestabstandes das Gebäude betreten und unmittelbar nach der Trauung so wieder verlassen. Vor den Trauzimmern und in der Glashalle ist zu allen Personen, die sich dort bewegen, der gebotene Abstand einzuhalten.
- Beim Betreten des Schlosses werden die Gäste gebeten, sich ihre Hände zu desinfizieren.
Das Standesamt bittet dringend um gegenseitige Rücksichtnahme und um Beachtung der weiterhin zwingend einzuhaltenden Regeln.