24. März 2020, 15:14 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Der Kommunale Ordnungsdienst setzt in Gelsenkirchen die Rechtsverordnung des Landes NRW konsequent um. Dazu gehört auch die Anwendung des heute durch die Landesregierung veröffentlichten Bußgeldkatalogs. Der Schwerpunkt der Kontrollen liegt auf der Einhaltung des Ansammlungsverbots, der Überprüfung der angeordneten Schließungen und der Versammlungsverbote.
Die vom Land angeordneten Strafen beginnen bei 200 Euro bei Verstößen gegen das Ansammlungsverbot. 1000 Euro werden etwa bei Nichteinhaltung der erforderlichen Abstände beim Außerhausverkauf für den Betriebsinhaber fällig. 4.000 Euro Bußgeld muss ein Busunternehmer zahlen, wenn er einen besetzten Reisebus fahren lässt und 5.000 Euro werden fällig, wenn eine geschlossene Einrichtung entgegen der Verordnung geöffnet wird.
Der Kommunale Ordnungsdienst ist schwerpunktmäßig mit allen verfügbaren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Einsatz. Dabei wird auch die alltägliche Überprüfung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Verstößen wahrgenommen. So werden auch weiterhin etwa Parkverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen, illegale Müllablagerungen oder Ruhestörungen geahndet.
Keine Bußgelder erhebt die Stadt Gelsenkirchen derzeit bei nicht zeitgerechten Ummeldungen oder verspätet gestellten Anträgen zur Verlängerung des Personalausweises, da die BÜRGERcenter derzeit nur Notfälle bearbeiten und ein gegeregelter Betrieb nicht möglich ist.