20. März 2020, 12:49 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren und die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 einzudämmen, aber auch zum Schutz der eigenen Beschäftigten, gibt es für die Anmeldung von Geburten bis auf weiteres folgende Regelung:
Das Standesamt Gelsenkirchen ist ab sofort für die Anmeldung von Geburten geschlossen.
Das Krankenhaus, in dem die Entbindung erfolgte, wird uns vorab eine Kopie der Geburtsanzeige übersenden.
Eltern sind aufgefordert, das Original der Geburtsanzeige, die Sie im Krankenhaus erhalten, mit den Unterschriften beider Elternteile per Post an folgende Anschrift:
Stadt Gelsenkirchen
Referat 33 - Standesamt
45875 Gelsenkirchen
Scans oder Fotos der Ausweise/Reisepässe und sonstigen für die Beurkundung erforderlichen Dokumente (eigene Geburtsurkunden, Eheurkunden oder Eheregister) und eine Telefonnummer, unter der Sie für eventuelle Rückfragen zu erreichen sind, an folgende Emailadresse:
geburt@gelsenkirchen.de
Soweit alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird die Geburt im Standesamt beurkundet und die Eltern bekommen die Urkunden nebst Gebührenbescheid übersandt.
Für Rückfragen steht Ihnen das Standesamt gerne zur Verfügung.