08. Januar 2020, 11:35 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Dem Fundbüro wurden in der Zeit vom 15. November 2019 bis zum 31. Dezember 2019 u.a. Mobiltelefone, Dokumente, Schmuck, Geldbörsen, Taschen, Brillen und Fahrräder als Fundsachen übergeben oder gemeldet:
Die Eigentümerinnen und Eigentümer können ihre Rechte bei den zuständigen Fundbüros im BÜRGERcenter im Rathaus Buer, in der Vorburg Schloss Horst, im Hans-Sachs-Haus und an der Cranger Straße 262 geltend machen. Mit Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes erlöschen die Rechte der Verliererin bzw. des Verlierers.
Für eine Vorsprache in den BÜRGERcentern ist eine Terminvereinbarung notwendig. Termine können online, persönlich vor Ort in einem der BÜRGERcenter oder telefonisch unter + 49 (209) 169-2100 gebucht werden.
Außerdem sind die Fundsachen online veröffentlicht.