23. August 2019, 13:47 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Dem Fundbüro sind in der Zeit vom 15. Mai 2019 bis zum 15. August 2019 verschiedene Fundsachen übergeben oder gemeldet worden, darunter Mobiltelefone, diverse Dokumente, Schmuck, Geldbörsen, Taschen und Kleidung.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer können ihre Rechte bei den zuständigen Fundbüros geltend machen. Mit Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes erlöschen die Rechte der Verliererinnen und Verlierer.
Die Fundbüros der Stadt Gelsenkirchen gibt es im BÜRGERcenter im Rathaus Buer, im BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Horst, im BÜRGERcenter im Hans-Sachs-Haus und im BÜRGERcenter an der Cranger Straße 262.
Für eine Vorsprache in den BÜRGERcentern ist eine Terminvereinbarung notwendig. Termine können online, persönlich vor Ort in einem der Bürgercenter oder telefonisch unter +49 (209) 169-2100 gebucht werden.
Außerdem sind die Fundsachen im Internet veröffentlicht.