11. Juni 2019, 11:47 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 11. Juni 2019, 11:47 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
Wer als Eigentümerin oder Eigentümer aktiv etwas gegen Hitzeinseln in der Stadt und den Klimawandel unternehmen möchte, kann auf die Unterstützung der Stadt Gelsenkirchen zurückgreifen. So sollen Eigentümerinnen und Eigentümer angestoßen werden, mit eigenen Mitteln etwas gegen den Klimawandel zu unternehmen.
Bevor es allerdings eine städtische Förderung geben kann, muss eine geeignete Beraterin oder ein geeigneter Berater die Machbarkeit der Dach- und Fassadenbegrünungen bestätigen. Die Stadt Gelsenkirchen sucht daher nach Unternehmen, die eine solche Beratung durchführen können. Diese können sich in der Zeit vom 14. Juni bis zum 30. Juni 2019 beim Referat Umwelt der Stadt Gelsenkirchen melden. Sie werden anschließend in eine öffentliche Liste aufgenommen, aus der sich Interessenten ihr jeweiliges Beratungsunternehmen aussuchen können.
Die Unternehmen müssen in der Lage sein, einen Beratungsbericht zu erstellen, der die Lage, eine Objektbeschreibung, den Zeitpunkt der Beratung, die derzeitige Nutzung, die bauliche Maßnahme und den Anlass (ggf. Dachform, Fassadenart), Bestandspläne sowie Fotos, eine Mitteilung, ob das das Gebäude/die Fläche unter Denkmalschutz (ggf. Ensembleschutz) steht und eventuelle Besonderheiten am Objekt beinhaltet.
Interessierte Unternehmen sind gebeten, eine Aufwands- und Preisabschätzung bei Pavlos Schlotter vom Referat Umwelt postalisch oder per E-Mail einzureichen.