18. Januar 2018, 10:47 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Die Stadt Gelsenkirchen beginnt in den kommenden Tagen mit dem Versand der Jahresbescheide zu den Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und regelmäßig auch Straßenreinigungs-, Winterdienst-, Abfall-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren). Berücksichtigt sind im Jahresbescheid alle Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die der Stadt bis Anfang Dezember 2017 bekannt geworden sind.
Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die danach erst bekannt geworden sind, werden grundsätzlich bereits mit dem 1. Änderungsbescheid ab dem 26. Januar 2018 rückwirkend von Amts wegen berücksichtigt.
Wer einen fehlerhaften Bescheid erhalten hat, kann einen formlosen Korrekturantrag (gerne auch per Mail an grundbesitzabgaben@gelsenkirchen.de) einreichen.
Aufgrund der hohen Zahl an Jahresbescheiden (ca. 70.000) kann es in den ersten Wochen nach Versand zu längeren Warte- und Bearbeitungszeiten kommen; eine persönliche Vorsprache ist aber nicht erforderlich.
Die in den Jahresbescheiden ausgewiesenen Beträge sind bis zur Erteilung eines geänderten Bescheids zum Fälligkeitstermin zu entrichten. Im Falle einer Änderung zu Gunsten des Bürgers (Korrekturbescheid) werden aber selbstverständlich alle zu viel entrichteten Gebühren umgehend erstattet.