10. Januar 2018, 10:58 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Dem Referat Recht und Ordnung (Fundbüro) wurden in der Zeit vom 16. November 2017 bis zum 31. Dezember 2017 Brillen, Mobiltelefone, diverse Dokumente, Geldbörsen, Fahrräder, Schmuck und weitere Dinge als Fundsachen übergeben oder gemeldet.
Die Eigentümer können ihre Rechte bei den zuständigen Fundbüros geltend machen. Mit Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes erlöschen die Rechte des Verlierers.
Fundbüros gibt es in Gelsenkirchen im BÜRGERcenter im Rathaus Buer, im BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Horst, im BÜRGERcenter im Hans-Sachs-Haus und im BÜRGERcenter an der Cranger Straße 262.
Die BÜRGERcenter sind telefonisch unter der Servicenummer (0209) 169-2100 erreichbar.
Außerdem sind die Fundsachen im Internet veröffentlicht.