01. Juni 2017, 15:47 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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„Entweder handeln wir nach den Vorgaben des Einzelhandelskonzeptes oder wir geben es ganz auf und öffnen der massiven Erweiterung von Verkaufsflächen auf der grünen Wiese und der Schließung von wohnortnahen kleineren Einheiten Tür und Tor“, so bringt es Baudezernent Martin Harter auf den Punkt und reagiert damit auf eine von der CDU-Ratsfraktion verbreiteten Pressemitteilung zu Leitlinien im Umgang mit Verkaufsflächenerweiterungen von Lebensmitteldiscountern.
Bisher sind kleinere Märkte häufig wohnortnah zu finden und zu Fuß zu erreichen. Wenn sich in Umfeld ein Einzelhandelsunternehmen auf 1400 Quadratmeter erweitert, wird es früher oder später zwei kleinere Filialen schließen.
Das Beispiel der Fläche an der Bonifatius-Kirche in Erle-Süd hat gezeigt, dass die Discounter nur an einer Lösung groß und günstig interessiert sind. In Nachbarschaft zur vorhandenen Bebauung hätte die Stadt gerne ein zweigeschossiges Gebäude gesehen. Der Discounter wollte abseits von jeder städtebaulichen Qualität dort einfach nur eine Standardlösung bauen und zog seine Pläne zurück.
Darüber hinaus ist in integrierten Lagen vieles mit dem Einzelhandelskonzept möglich, was seitens der CDU gefordert wird. Das Einzelhandelskonzept berücksichtigt also entsprechende Gestaltungsspielräume.
„Ein scheibchenweises Einknicken, wie es die CDU als „Ermöglichungsprüfung“ beschreibt, wird unweigerlich das Einzelhandelskonzept aufweichen und könnte eine Klagewelle auslösen, die die Einwirkungsmöglichkeiten der Stadt Gelsenkirchen auf ein Minimum zusammenschrumpfen lässt“, warnt Rechtsdezernent Dr. Christopher Schmitt.