Das Einzelhandelskonzept legt fest, nach welchen Gesichtspunkten Einzelhandel geplant und angesiedelt werden soll. Es stellt somit die Grundlage für eine sachgerechte Steuerung des Einzelhandels, sowie zur Beurteilung von insbesondere großflächigen Einzelhandelsvorhaben dar. Da das Einzelhandelskonzept als städtebauliches Konzept beschlossen wurde, ist es bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen und bildet somit eine Grundlage für künftige städtebauliche Entwicklungen.
Die Stadt Gelsenkirchen hat erstmals im Jahre 2004 ein gesamtstädtisches Einzelhandelskonzept beschlossen. In den Jahren 2008 und 2015 erfolgten die erste und die zweite Fortschreibung dieses Konzeptes. Seitdem haben sich nicht nur die Gelsenkirchener Einzelhandelslandschaft, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert. Hinzukommen deutschlandweite Trends und Entwicklungen im Einzelhandel wie zum Beispiel die Insolvenz großer Warenhäuser, die steigende Bedeutung des Onlinehandels oder die Auswirkungen der Corona-Pandemie, welche Einfluss auf den Gelsenkirchener Einzelhandel genommen haben. Diese Entwicklungen haben eine erneute Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts nötig gemacht.
Um die Grundlage für die Fortschreibung zu bilden, werden mithilfe einer Bestandsaufnahme und Bestandsanalyse die Ziele und Grundsätze für die Einzelhandels- und Zentrenentwicklung formuliert. Wichtig sind vor allem die Festlegung und Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche sowie die Sicherung einer wohnungsnahen Grundversorgung für die Bürgerinnen und Bürger. Aber auch die im Einzelhandel tätigen Unternehmen profitieren, da Klarheit über die Vorstellungen der Kommune geschaffen und somit zur Planungs- und Investitionssicherheit beigetragen wird.
Die größte Änderung im Vergleich zum Vorgängerkonzept aus dem Jahre 2015 besteht in der Ausweisung von zahlreichen neuen (perspektivischen) Nahversorgungszentren. Hierdurch eröffnen sich neue Entwicklungsspielräume für den Einzelhandel und die Möglichkeit die Nahversorgung im Stadtgebiet qualitativ zu verbessern und städtebaulich neu zu ordnen.
Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts wurde vom Büro Junker und Kruse in Abstimmung mit dem Referat Wirtschaftsförderung und Referat Stadtplanung unter Beteiligung der Politik, der Bezirksregierung Münster, der IHK und der Handwerkskammer erarbeitet. Es handelt sich keinesfalls um ein starres Konzept, sondern es kann an aktuelle und zukünftige Entwicklungen angepasst werden.
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat am 26. Juni 2025 die dritte Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts beschlossen, welches nachfolgend als Download zur Verfügung steht.