06. März 2017, 14:40 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Matthias Hapich (l.) und Stadtrat Dr. Schmitt (r.) bei der Vorstellung. Bildrechte: Gerd Kaemper
Eine deutliche Ausweitung der Aufgaben sowie eine hohes Arbeitsaufkommen haben die Stadt Gelsenkirchen dazu bewogen, die Ausländerbehörde neu auszurichten und eine Stabsstelle Ausländerangelegenheiten zu gründen. Die neue Einrichtung ist dem Rechtsdezernenten als Stabsstelle direkt zugeordnet worden.
Durch die Umstrukturierung werden die Kommunikations- und Entscheidungswege verkürzt und effektivere Reaktionen auf die sich verändernden Umstände ermöglicht. Ziel ist es, die Aufgabenerfüllung effektiver und serviceorientierter zu gestalten. So soll schnellstmöglich und nachhaltig eine Verbesserung der Situation des von der Stabsstelle betreuten Personenkreises und der eingesetzten Dienstkräfte erreicht werden.
Mit der Leitung ist der 33-jährige Volljurist und bisherige interne Datenschutzbeauftragte der Stadt, Matthias Hapich, betraut worden.
Durch die Ankunft zahlreicher Flüchtlinge sind die Fallzahlen in der Ausländerbehörde im Bereich der zu betreuenden Asylbewerber sprunghaft angestiegen. Ebenso ist ein großer Anstieg der anerkannten Asylberechtigten aber auch der ausreisepflichtigen Personen zu verzeichnen. Da das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seine Entscheidungen über anhängige Asylanträge zunehmend steigert, ist zukünftig mit einem weiteren Anstieg der Zahlen in diesen Bereichen und einer damit einhergehenden Arbeitsverdichtung zu rechnen.
Hinzu kommt, dass durch verschiedene Gesetzesänderungen Mehrarbeit für die Ausländerbehörden verursacht worden ist, was zusammen mit den gestiegenen Fallzahlen derzeit trotz bereits getroffener Maßnahmen lange Bearbeitungs- und Wartezeiten für die betreuten Personen verursacht hat.
Um auf diese Umstände optimal reagieren zu können, ist die Ausländerabteilung aus dem Referat Recht und Ordnung herausgelöst und in eine Stabsstelle überführt worden. Diese Organisationsform hat sich in der jüngeren Vergangenheit mehrfach bei der effektiven Bewältigung von herausfordernden Aufgaben (z.B. bei der Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen) bewährt.