22. September 2016, 15:27 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Oberbürgermeister Frank Baranowski hat gestern bei der Präsidiumssitzung des Deutschen Städtetages in Bremen sich dafür eingesetzt, dass Bund und Länder zügig Ausführungsbestimmungen zur Wohnsitzauflage erlassen. Die auf drei Jahre befristete Verpflichtung, den Wohnsitz im Bundesland der Erstzuweisung für das Asylverfahren zu nehmen und die Möglichkeit für die Länder, landesinterne Verteilregelungen zu erlassen, halten die Städte für notwendig, um die Integrationsleistungen für anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte und vorübergehend Schutzberechtigte, die für ihren Lebensunterhalt auf Sozialleistungen angewiesen sind, besser zu steuern und die Integrationsaufgaben gleichmäßiger auf Städte und ländliche Gebiete zu verteilen.
Frank Baranowski: „Mit klaren Regelungen können die kommunalen Ausländerbehörden besser entscheiden, wie Ausnahme- und Härtefallregeln für Flüchtlinge und Asylberechtigte angewandt werden, die nach dem 1. Januar 2016 ihren Wohnsitz außerhalb des Bundeslandes genommen haben, in dem ihr Aufnahmeverfahren stattgefunden hat.“
In einem abschließenden Statement hat der Deutsche Städtetag nach der Präsidiumssitzung erklärt: „Die Städte begrüßen, dass Bund und Länder hierzu Grundsätze entwickeln, um zu einem einheitlichen Vorgehen der Behörden beizutragen. Sollte die Anwendung der Ausnahme- und Härtefallregelungen dazu führen, dass eine Vielzahl von anerkannten Flüchtlingen entgegen der Erstzuweisung an einem Wohnort ihrer Wahl bleiben, so der Städtetag, müssten die zusätzlichen Belastungen der Städte ausgeglichen werden. Dazu sollten Städte, die bereits mehr Flüchtlinge aufgenommen haben, in Zukunft eine geringere Zahl zugewiesen bekommen.
Frank Baranowski: „Nach der Erstaufnahme von Flüchtlingen hat sich der Schwerpunkt bei uns jetzt auf die Integration der Menschen mit Bleibeperspektive verlagert. Es ist wichtig, dass wir hier nicht durch einen ungeordneten Zuzug überlastet werden. Daher ist es richtig, dass unter den Kommunen ein Ausgleich geschaffen wird und die Lasten gleichmäßig verteilt werden.“
Das Präsidium des Deutschen Städtetages hat zusätzlich die Länder aufgefordert, einen angemessenen Teil der Bundesmittel für die Integration möglichst schnell an die Kommunen weiterzugeben. Das sei nach der Einigung zwischen Bund und Ländern über die Integrationskosten im Sommer nun der nächste wichtige Schritt.