17. Juni 2016, 13:11 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. „Der Bund hat seine Versprechen erneut nicht gehalten“, zeigte sich Stadtkämmerin Karin Welge von den gestrigen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern im Kanzleramt enttäuscht.
Wenn der Bund nunmehr die Kosten der Unterkunft für anerkannte Flüchtlinge für drei Jahre übernimmt, ist dies entgegen der bisherigen Kommunikation eine deutlich geringere Entlastung. „Die Entscheidung, ob ein Asylsuchender anerkannt wird, wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) getroffen. Dort dauern die Verfahren meist viele Monate. Dadurch geht die schleppende Bearbeitung der Asylanträge bald nicht mehr nur zulasten der Betroffenen, sondern belastet darüber hinaus auch noch die kommunalen Kassen. Den kommunalen Aufwendungen steht somit keine angemessene Finanzausstattung gegenüber. Des Weiteren können wir auf Grund der Dauer der Anerkennungsverfahren erst später mit der Integration beginnen. Auch hierfür fehlt es an der adäquaten Finanzausstattung“, führt Welge weiter.
Darüber hinaus ist die angekündigte Verteilung der Gelder nach dem „Königsteiner Schlüssel“ lediglich ein theoretischer Ansatz. Der Schlüssel sieht für NRW beispielsweise eine Aufnahmequote an Asylsuchenden von rund 21Prozent vor. Dem gegenüber stehen in NRW jedoch bereits etwa 29 Prozent aller anerkannten Flüchtlinge. „Wenn die Verteilung der Gelder nun also nach diesem Prinzip erfolgen soll, landet das Geld am Ende des Tages nicht dort, wo es für die Menschen dringend benötigt wird“, so Welge.
Fest steht, dass mit den in Berlin getroffenen Regelungen die versprochenen Entlastungen weiterhin nicht bei den Ländern und erst recht nicht bei den Kommunen ankommen. Hier besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf!