27. Mai 2016, 11:02 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Dem Fundbüro der Stadt wurden in der Zeit vom 1. April 2016 bis 15. Mai 2016 unter anderem folgende Fundsachen übergeben oder gemeldet: Schmuck, Handys, Taschen, diverse Dokumente, Geldbörsen und Fahrräder.
Die Eigentümer können ihre Rechte bei den zuständigen Fundbüros geltend machen. Mit Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes erlöschen die Rechte des Verlierers. Die Fundbüros der Stadt sind in den BÜRGERcentern im Rathaus Buer, in der Vorburg Schloss Horst, im Hans-Sachs-Haus und an der Cranger Straße 262.
Die Bürgercenter sind telefonisch unter der Sammelrufnummer 169 2100 erreichbar. Außerdem sind die Fundsachen im Internet veröffentlicht.