14. April 2016, 13:25 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Der Verwaltungsvorstand der Stadt Gelsenkirchen unter der Leitung von Oberbürgermeister Frank Baranowski hatte im September 2015 beschlossen, eine vorstandsbereichsübergreifende Compliance-Arbeitsgruppe einzurichten. Die Gruppe hat jetzt im vertrauensvollen Zusammenwirken mit dem Personalrat das Arbeitsergebnis vorgelegt und die Zustimmung des Verwaltungsvorstandes erhalten.
Beim Thema Compliance geht es um Regeltreue und die Einhaltung von Gesetzen aber auch von freiwilligen Richtlinien.
Oberbürgermeister Frank Baranowski: „Korruptionsprävention ist eine Daueraufgabe, die für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Dienstpflicht ist, damit das positive Ansehen der Stadtverwaltung Gelsenkirchen in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit nicht beschädigt wird und nach wie vor erhalten bleibt. Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen bekennt sich zu einer aktiven und offensiven Korruptionsbekämpfung.“
Die Compliance-Arbeitsgruppe hat die erarbeiteten Vorschläge durch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) überprüfen lassen und alle zulässigen Möglichkeiten ausgelotet. Als Ergebnis gibt es nun einen Leitfaden, das Handbuch „Konzept zur Integritätssicherung für die Stadtverwaltung Gelsenkirchen“, das die wesentlichen Grundlagen und Handlungspflichten der Vorgesetzten sowie sämtlichen Dienstkräften den Rechtsrahmen und den Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention anschaulich nahebringt.
Dieses Handbuch dient als Grundlage für zukünftig weitergehende Publikationen zur Verhinderung von Korruptionsdelikten bei der Stadtverwaltung Gelsenkirchen.
Es beinhaltet die wesentlichen Grundlagen und Handlungspflichten und soll das Problembewusstsein stärken. Führungskräfte werden auf ihre besondere Rolle und die Pflicht hingewiesen, im Rahmen ihrer Vorbildfunktion besondere Verantwortung zu übernehmen. Das Handbuch soll allen Dienstkräften ausgehändigt und ins Intranet eingestellt werden.
Ergänzend schlägt die Arbeitsgruppe vor, ein „Anti-Korruptionskonzept“ im Sinne eines Maßnahmenkataloges für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Gelsenkirchen einschließlich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen zu installieren.
Ebenfalls ist vorgesehen, eine Beauftragte/einen Beauftragten zur Korruptionsprävention zu ernennen, die/der eine ombudsmannähnliche Funktion wahrzunehmen hat. Die Zusicherung von Anonymität und Vertraulichkeit ist besonders für Dienstkräfte wichtig, die sich scheuen, sich anderen gegenüber zu offenbaren.