Ein geschiedener oder verwitweter Ehegatte, kann durch eine Erklärung vor dem Standesbeamten seinen Geburtsnamen oder einen früheren Familiennamen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat.
Ebenfalls kann ein Lebenspartner nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft seinen Geburtsnamen, bzw. früheren Familiennamen wieder annehmen.
Diese Namenserklärung kann bei dem Standesamt des derzeitigen Wohnsitzes des Erklärenden abgegeben werden. Zur Abgabe dieser Namenserklärung ist der persönliche Besuch des Standesamtes notwendig. Bitte stimmen Sie hierfür vorab einen Termin ab.
Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie an! Die Standesbeamten und Mitarbeiter des Standesamtes Gelsenkirchen geben Ihnen gern telefonsich Auskunft.