Alle Personen, die gewerbsmäßig eine Tätigkeit in einem Lebensmittelbereich (z. B. in der Gastronomie oder im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe) oder eine Ausbildung im Altenpflegebereich aufnehmen wollen, müssen durch das Referat Gesundheit (Gesundheitsamt) belehrt werden.
Vor der Belehrung müssen Sie unbedingt telefonisch einen Termin vereinbaren.