Im Rahmen des Förderprogramms "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren" mietet die Stadt Gelsenkirchen für zwei Jahre zu einem reduzierten Mietzins von bis zu 70 Prozent der Altmiete in der City leerstehende Ladenlokale oder solche, die drohen leer zu stehen, an. Durch das Programm erhalten Vermieterinnen und Vermieter für zwei Jahre eine garantierte Miete für ihre Immobilie.
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Hiermit willige ich ein, dass die Stadt Gelsenkirchen, Referat 15 – Wirtschaftsförderung Abteilung 15/1.4 – Einzelhandel, Innenstadt, Beherbergung/Gastronomie, Urbane Produktion Munscheidstr.14, 45886 Gelsenkirchen im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens und der entsprechenden Abwicklung des Förderprogramms Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren des Landes NRW im Bereich der Verfügungsfonds Anmietungen meine notwendigen personenbezogenen Daten verarbeitet. Ich erkläre, dass ich diese Einwilligung freiwillig abgebe. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen kann. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Ver-arbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt. Besteht für die Datenverarbeitung eine gesetzliche Grundlage, kann die Datenverarbeitung auf dieser Grundlage auch erfolgen, wenn die Einwilligung widerrufen wird. Nachfolgende Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) habe ich ebenfalls zur Kenntnis genommen.
Zur besseren Koordination u.a. von Fördermitteln wird beim Referat Wirtschafts-förderung eine Datenbank mit potenziellen Interessenten (Eigentümer:innen wie Mieter:innen) geführt. Unabhängig vom Interessenbekundungsverfahren haben Sie hier die Möglichkeit, Ihre personenbezogenen Daten aufnehmen zu lassen. Dadurch ist u.a. eine bessere Koordination von Fördermitteln und eine innovative Stärkung des Wirtschafts¬standortes Gelsenkirchen einfacher. Die Aufnahme in die Datenbank ist freiwillig. Mit der Aufnahme in die Datenbank stimmen Sie zu, dass Ihre Daten verarbeitet und gespeichert werden. Es entstehen Ihnen keine Nachteile wenn Sie eine entsprechende Verarbeitung nicht wünschen. Ihnen ist bekannt, dass Sie diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen können. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Ver¬arbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt. Die Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) habe ich ebenfalls zur Kenntnis genommen
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Sofortprogramm Innenstadt
Ablauf der Förderung
Förderbedingungen
Anmeldeformular für Mieterinnen und Mieter
Wirtschaftsförderunganmietung@gelsenkirchen.de
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Wirtschaftsförderung Gelsenkirchen