Die Kennzeichnung geschützter Tiere dient der eindeutigen Individualisierung und Zuordnung zum jeweiligen Herkunftsnachweis bzw. zur jeweiligen Bestandsanzeige des Halters. Die Kennzeichnung geschützter Exemplare ist Halterpflicht. Wer lebende Säugetiere, Vögel und Reptilien hält, muss diese unverzüglich kennzeichnen. Etwa 60 Prozent der geschützten Reptilien und ca. 95 Prozent der geschützten Vogelarten unterliegen (auf Grundlage der Bundesartenschutzverordnung) der Kennzeichnungspflicht.
Ob Ihr Tier kennzeichnungspflichtig ist, erfahren Sie bei der unteren Naturschutzbehörde. Die nationale Kennzeichnungspflicht für lebende Säugetiere, Vögel, und Reptilien und die jeweils anzuwendenden Kennzeichnungsmethoden ergeben sich aus den Paragrafen 12 und 13 der Bundesartenschutzverordnung.
Dabei gibt es verschiedene Kennzeichnungsmethoden: Vögel müssen mittels Fußring oder Transponder (Microchip) und Reptilien mittels Fotodokumentation oder Transponder gekennzeichnet sein. Auch Produkte von geschützten Tieren müssen gekennzeichnet werden. Darunter fällt z.B. Kaviar oder Produkte wie Schuhe oder Taschen aus Krokodilleder.