Entwicklungs- und Verhaltensbesonderheiten von Kindern und Jugendlichen gehen oftmals mit dem Bedarf einer Diagnostik sowie der Erarbeitung von Handlungsalternativen und der Feststellung bzw. der Entsprechung eines Förderbedarfs einher. Dabei gilt: Die RSB steht nicht als Dienstleister von Diagnostikverfahren (z.B. Intelligenztestung von Schülerinnen und Schülern bei Verdacht auf Hoch- oder Minderbegabung, Testung bei Verdacht auf Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten / Legasthenie oder Rechenschwäche / Dyskalkulie) zur Verfügung. Überweisungen von Schülerinnen und Schülern bzw. der Verweis von Kindern und Jugendlichen an die Beratungsstelle zur Diagnostik sind dementsprechend nicht möglich.
Die Schulberater und Schulberaterinnen unterstützen durch Beratung, Vermittlung von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern sowie Informationen zu den o.g. Themenbereichen. Weiterführende Informationen zum Thema LRS finden sich bereits in dem "LRS-Erlass“ sowie dem "LRS-Infobrief für Sorgeberechtigte “ auch im Downloadbereich.
Sorgeberechtigten empfehlen wir, zunächst Kontakt mit der Klassenleitung aufzunehmen und sich gemeinsam mit der Schule an die RSB zu wenden.