Öffentlichkeitsbeteiligung, 28. September 2022, 18:00 Uhr, Lukaskirche
Einladung zur Bürgeranhörung gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) am Mittwoch, dem 28. September 2022,
um 18.00 Uhr, Lukaskirche, Eppmannsweg 32c, Gelsenkirchen
Bebauungsplan Nr. 451
"Industriegebiet nördlich Ulfkotter Straße"
zwischen Halde Scholver Feld – Auf der Kämpe – Bundesautobahn A 52 –
Anschlussstelle Gelsenkirchen-Hassel – Ulfkotter Straße
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs.1 BauGB
Ziel der Stadt ist es insbesondere,
- den sich aus den aktuellen Planungen des Unternehmens BP / Ruhr Oel GmbH ergebenden
planungsrechtlichen Rahmen zu definieren bzw. festzusetzen;
- die Nutzung auf industrielle Anlagen und Betriebe in Gestalt von zukunftsgerichteten nachhaltigen Technologien insbesondere
solche der Kreis- und Wasserstoffwirtschaft, die im funktionalen Zusammenhang zu den petrochemischen Anlagen
im Bestandswerk stehen, zu beschränken;
- die mit der Planung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft zu kompensieren;
- der klimaneutrale Betrieb von neuen Gebäuden durch bessere energetische Gebäudestandards,
effizientere Gebäudetechnik und durch den Einsatz erneuerbarer Energien;
- die verkehrliche Anbindung bzw. Erschließung nach Prüfung der Möglichkeiten einer niveau-freien Verbindung der Flächen
nördlich und südlich der Ulfkotter Straße zu definieren;
- die vorhandenen öffentlichen Wegeverbindungen zu sichern;
- die geplanten industriellen Bauflächen zum umgebenden Umfeld landschaftsgerecht einzugrünen;
- die erfolgten Eingrünungen bestehender Bauflächen, die sonstigen erhaltenswerten Gehölzstrukturen
und insbesondere die vorhandene Stieleichen-Baumreihe zu sichern;
- die vorhandenen Biotopfunktionen zu erhalten;
- die landwirtschaftlichen Nutzflächen zu erhalten;
- die Abführung des anfallenden Niederschlagswassers über eine zentrale Regenwasserbehandlung und -rückhaltung
im Plangebiet mit dem Ziel einer Einleitung in den Rapphofsmühlenbach neu zu ordnen;
- die bestehenden Leitungstrassen freizuhalten bzw. unter landschaftlichen, naturschutzrechtlichen und
visuellen Gesichtspunkten vorgenommene verträgliche Gestaltung zu sichern.
Im Rahmen der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, die vorgestellte Planung zu erörtern.
Dieser Termin ist kostenfrei.