Am Raffineriestandort Gelsenkirchen-Scholven plant BP gemeinsam mit einem Partnerunternehmen die Ansiedlung einer innovativen Anlage für Kunststoff-Recycling im Sinne einer umweltfördernden Kreislaufwirtschaft.
Künftig soll dort aus Kunststoffen so genanntes Pyrolyseöl produziert werden. Dieses Zwischenprodukt soll anschließend in der Raffinerie für die nachhaltige Herstellung beispielsweise von Propylen und Ethylen genutzt werden. Ein weiterer Pluspunkt: Der Einsatz von fossilem Rohöl ließe sich so deutlich reduzieren. Das Vorhaben wäre somit ein wichtiger Impuls für die Transformation der Raffinerie und ihrer Produkte hin zur Klimaneutralität.
Platz finden soll die innovative Anlage auf der als Norderweiterung bekannten Fläche nordöstlich der bestehenden Raffinerie in Scholven, die ursprünglich zur Ansiedlung weiterer petrochemischer Anlagen vorgesehen war. Das Gelände befindet sich nördlich der Ulfkotter Straße, östlich der Halde Scholven und westlich der Autobahn A52.
Für diese Fläche wurde vor einigen Jahren der Bebauungsplan Nr. 404 “Norderweiterung Chemiestandort Scholven – Teil Ost” aufgestellt. Dieser Plan ist aber 2015 gerichtlich für unwirksam erklärt worden, so dass für diesen Bereich aktuell kein verbindliches Planungsrecht existiert. Mit dem neuen Bebauungsplan Nr. 451 soll nun der planerische Rahmen für den Bau zukunftsorientierter Anlagen gesetzt werden.
Im Einzelnen hat der Bebauungsplan folgende Ziele:
- Umsetzung der Bau- und Anlagenpläne der beteiligten Unternehmen in einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan;
- Kompensation der mit der Planung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft (innerhalb und außerhalb des Plangebiets);
- Definition der verkehrlichen Anbindung bzw. der Erschließung des Geländes inkl. Prüfung der Möglichkeiten einer niveaufreien Verbindung der Flächen nördlich und südlich der Ulfkotter Straße;
- Sicherung der vorhandenen öffentlichen Wegeverbindungen;
- Landschaftsgerechte Eingrünung der geplanten industriellen Bauflächen zur umgebenden Landschaft;
- Sicherung erhaltenswerter Gehölzstrukturen und insbesondere der vorhandenen Stieleichen-Baumreihe;
- Erhalt vorhandener Biotopfunktionen;
- Erhalt extensiv bewirtschafteter landwirtschaftlicher Nutzflächen;
- Abführung des anfallenden Niederschlagswassers mit Regenwasserbehandlung und -rückhaltung im Plangebiet und Einleitung in den Rapphofsmühlenbach;
- Freihaltung bzw. Sicherung bestehender Leitungstrassen unter landschaftlichen, naturschutzrechtlichen und visuellen Gesichtspunkten;
- Prüfung und ggf. Festlegung einer Trasse für ein Amprion-Erdkabel.
Am 10. Februar 2022 hat der Rat der Stadt hat den einleitenden Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 451 mit dem Titel „Industriegebiet nördlich Ulfkotter Straße“ gefasst.
Im weiteren Aufstellungsverfahren wird die Planung mehrfach vorgestellt. Die Öffentlichkeit erhält dabei die Gelegenheit, Anregungen und Bedenken einzubringen. Nächster Schritt ist die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, Informationen über den Zeitpunkt erhalten Sie hier und in der örtlichen Presse.