Personen, die wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen können, und die zu Beginn und am Ende der Fahrt fremde Hilfe benötigen, können den so genannten Fahrdienst für schwerbehinderte Personen nutzen. Er dient der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Hierzu zählen Fahrten z.B. zu Sportveranstaltungen, Theater- und Konzertaufführungen, Behörden, Behindertenorganisationen sowie Verwandtenbesuche.
Der Fahrpreis beträgt für jede Einzelfahrt z.Z. 22,00 Euro. Eine Begleitperson kann kostenlos mitfahren. Schwerbehinderte Menschen mit geringem Einkommen erhalten von der Stadt Gelsenkirchen - Referat Soziales - die Möglichkeit der kostenlosen Nutzung des Fahrdienstes. Nähere Auskünfte erteilt das Referat Soziales.
Sie sind im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen aG = außergewöhnliche Gehbehinderung.
Zur Prüfung der Voraussetzungen werden folgende Unterlagen benötigt:
- Schwerbehindertenausweis
- Einkommensunterlagen (Rentenbescheide, Lohn-/Gehaltsnachweis)
- Unterlagen über die Höhe der Kosten der Unterkunft