Hilfe zur Pflege außerhalb stationärer Einrichtungen erhalten Menschen, die in ihrer häuslichen Umgebung auf pflegerische oder hauswirtschaftliche Unterstützung angewiesen sind und die Kosten nicht aus ihrer Pflegeversicherung und/oder dem eigenen Einkommen oder Vermögen aufbringen können.
Die Hilfe wird in Form von Geldleistungen (Pflegebeihilfen, Pflegegeld) oder Sachleistungen (Übernahme von Aufwendungen für professionelle Dienste, Tages-/Nachtpflegen, Familienunterstützender Dienst. Betreuung in Wohngemeinschaften) erbracht.
Die häusliche Pflege umfasst:
- Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Rasieren, Kämmen sowie Darm- und Blasenentleerung)
- Ernährung (mundgerechte Zubereitung der Ernährung, Nahrungsaufnahme)
- Mobilität (Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung)
- hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Wohnungsreinigung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung, Beheizen der Wohnung).
Die Pflegekassen finanzieren Sach- und Geldleistungen.
Die Praxis hat gezeigt, dass die Zuschüsse der Pflegekasse häufig nicht ausreichend sind, um die Kosten für die Inanspruchnahme von Pflegediensten abzudecken. Über zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten erhalten Sie auch Auskunft bei den Pflegeberatungsstellen.