Zur Durchführung entgeltlicher oder geschäftsmässiger Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 9 Sitzplätzen benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wegen der Besonderheiten und Ausnahmen in der Personenbeförderung empfiehlt sich eine Unterredung mit dem Sachbearbeiter. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Bitte beachten Sie bei einer Antragstellung auch unsere Datenschutzhinweise.
Taxigenehmigung: 250 € zzgl. 50 € je Fahrzeug (im gleichen Genehmigungsverfahren)
Mietwagengenehmigung: 125 € zzgl. 50 € je Fahrzeug (im gleichen Genehmigungsverfahren)
Taxigenehmigungen/ Mietwagengenehmigungen
Zur Durchführung entgeltlicher oder geschäftsmässiger Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 9 Sitzplätzen benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wegen der Besonderheiten und Ausnahmen in der Personenbeförderung empfiehlt sich eine Unterredung mit dem Sachbearbeiter. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Bitte beachten Sie bei einer Antragstellung auch unsere Datenschutzhinweise.
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- Führungszeugnis
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit durch eine Bescheinigung des Steuerberaters nach amtlichen Vordruck
- Bescheinigungen des Finanzamtes, der Stadtkasse, der Krankenkasse(n) sowie der Berufgenossenschaft für Fahrzeughaltungen über die steuerrechtliche bzw. sozialrechtliche Zuverlässigkeit
- Nachweis der fachlichen Eignung, die in der Regel durch eine Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer nachgewiesen wird.
Gebühren
Taxigenehmigung: 250 € zzgl. 50 € je Fahrzeug (im gleichen Genehmigungsverfahren)
Mietwagengenehmigung: 125 € zzgl. 50 € je Fahrzeug (im gleichen Genehmigungsverfahren)