Zur Durchführung von entgeltlichem oder geschäftsmäßigem Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen bzw. Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t benötigen Sie eine Erlaubnis.
Ausnahmen: Tatbestände des § 2 GüKG Werkverkehr nach § 1 (2) GüKG.
Bitte verabreden Sie einen Termin.
Fachliche Eignung
Finanzielle Leistungsfähigkeit
Gewerbliche Zuverlässigkeit
400 € zzgl. 50 € je beglaubgter Abschrift
Erlaubnis für den Güterkraftverkehr/ EU-Lizenz
Zur Durchführung von entgeltlichem oder geschäftsmäßigem Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen bzw. Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t benötigen Sie eine Erlaubnis.
Ausnahmen: Tatbestände des § 2 GüKG Werkverkehr nach § 1 (2) GüKG.
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Voraussetzungen
Fachliche Eignung
Finanzielle Leistungsfähigkeit
Gewerbliche Zuverlässigkeit
Benötigte Unterlagen
- Führungszeugnis
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit durch eine Bescheinigung des Steuerberaters nach amtlichem Vordruck
- Bescheinigungen des Finanzamtes, der Stadtkasse, der Krankenkasse(n) sowie der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen über die steuerrechtliche bzw. sozialrechtliche Zuverlässigkeit
- Nachweis der fachlichen Eignung, die in der Regel durch eine Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer nachgewiesen wird.
Wegen der Besonderheiten und Ausnahmen in der Güterbeförderung empfiehlt sich ein Informationsgespräch auf der Dienststelle.
Gebühren
400 € zzgl. 50 € je beglaubgter Abschrift