Ist Ihnen der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren gegangen oder gar gestohlen worden, ist dieses der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Bei gestohlenen Dokumenten ist zunächst eine Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle zu erstatten.
- Personalausweis oder Reisepass im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
- TÜV-Bericht (falls das Fahrzeug bereits für eine HU fällig war)
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I ist zusätzlich die Abgabe einer Verlusterklärung erforderlich.
ggfl. Kaufvertrag als Eigentumsnachweis
Ausstellung von Ersatz-Dokumenten (hier Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein)
Ist Ihnen der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren gegangen oder gar gestohlen worden, ist dieses der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Bei gestohlenen Dokumenten ist zunächst eine Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle zu erstatten.
Voraussetzungen
- Sind Sie bereits im Besitz der EU-harmonisierten Fahrzeugpapiere und haben die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren, so müssen Sie als Halter des Fahrzeugs eine Verlusterklärung über den Verlust abgeben. Dies können Sie bei der Beantragung des Ersatzes bei der Zulassungsstelle erledigen.
- Wurden für Ihr Fahrzeug noch keine EU-Papiere ausgestellt und Sie haben noch den Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein für Ihr Fahrzeug, so ist die Abgabe einer Verlusterklärung nicht notwendig. Allerdings werden Ihre Papiere bei der Ausstellung des Ersatz-Dokuments in die neuen EU-harmonisierten Fahrzeugpapiere umgewandelt.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
- TÜV-Bericht (falls das Fahrzeug bereits für eine HU fällig war)
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I ist zusätzlich die Abgabe einer Verlusterklärung erforderlich.
ggfl. Kaufvertrag als Eigentumsnachweis
Gebühren
- bei Vorlage der neuen EU-Papiere (inkl. Verlusterklärung) 25,40€