Sie möchten den Beruf der Fahrlehrerin oder des Fahrlehrers erlernen und müssen daher eine Anwärterbefugnis oder im weiteren Verlauf eine Fahrlehrerlaubnis beantragen? Oder Sie sind bereits Fahrlehrerin oder Fahrlehrer und im Besitz einer solchen Erlaubnis und möchten diese nun um weitere Klassen erweitern?
Wer Personen in einer Fahrschule ausbilden möchte, die eine Fahrerlaubnis erwerben wollen (Fahrschülerinnen und -schüler), bedarf einer Anwärterbefugnis oder einer Fahrlehrerlaubnis der entsprechenden Klasse. Ob Sie die formellen Voraussetzungen für den Fahrlehrerberuf erfüllen, muss durch die nach Landesrecht zuständige Behörde geprüft werden. In Nordrhein-Westfalen sind dies die Fahrerlaubnisbehörden. Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, erteilt die Führerscheinstelle die Prüfungszulassung. Die theoretische und praktische Ausbildung findet in einer von Ihnen ausgewählten Fahrlehrerausbildungsstätte ab. Je nach Standort dieser Fahrlehrerfachschule wird die Fahrlehrerprüfung, die aus der fahrpraktischen Prüfung und der Fachkundeprüfung besteht, durch den Fahrlehrerprüfungsausschuss bei der Bezirksregierung Detmold oder Köln abgelegt.
Nach Bestehen dieser Prüfung wird Ihnen durch die Führerscheinstelle eine Anwärterbefugnis für die Klasse BE erteilt. Im Rahmen eines Lehrpraktikums in einer von Ihnen ausgewählten Ausbildungsfahrschule dürfen Sie dann unter Aufsicht einer Ausbildungsfahrlehrerin oder eines Ausbildungsfahrlehrers Fahrschülerinnen und Fahrschüler ausbilden. Im Anschluss müssen Sie vor dem Fahrlehrerprüfungsausschuss erneut zur Prüfung antreten, diesmal zu den Lehrproben im theoretischen und praktischen Unterricht.
Nach Bestehen dieser letzten Prüfung wird Ihnen bei weiterhin bestehenden Voraussetzungen für den Fahrlehrerberuf die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE erteilt und Sie dürfen in dem Beruf als Fahrlehrerin bzw. Fahrlehrer arbeiten.
- Erteilung einer Anwärterbefugnis: 45,20 €
- Erteilung der Fahrlehrerlaubnis BE: 44,20 €
- Erweiterung einer Fahrlehrerlaubnis (A, CE, DE): 45,20 €
Durch anlassbezogene Begutachtungen oder besondere Gegebenheiten des Einzelfalls können unter Umständen weitere Kosten entstehen.