Die Stadt Gelsenkirchen fördert mit dieser Richtlinie wirtschaftlich tätige Organisationen auf dem Stadtgebiet der Stadt Gelsenkirchen.
Gefördert werden insbesondere rechtlich eigenständige Unternehmen von kleiner und mittlerer Größe (gemäß der EU-Definition für KMU) sowie gemeinnützige Organisationen, Vereine und landwirtschaftliche Betriebe.
Durch die Förderung sollen zukunftsfähige und klimagerechte Handlungen der Gelsenkirchener Wirtschaft unter Berücksichtigung wettbewerblicher Rahmenbedingungen unterstützt werden.
Zukunftsfähige und klimagerechte Handlungen zeichnen sich insbesondere durch die Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit, der Risikovorsorge und der Anpassung der Kostenstruktur mittels der Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung des Energie- bzw. Ressourcenverbrauchs und der Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie durch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels aus.
Die Liste der in der Förderrichtlinie aufgeführten förderfähigen Maßnahmen ist nicht abschließend und bewusst zum Teil allgemein formuliert. Durch die antragstellende Organisation/Person kann unter Darlegung der Kompatibilität der eigens eingebrachten Maßnahme/n mit dem Zuwendungszweck und den Zielen der Förderrichtlinie eine Konkretisierung bzw. Erweiterung im Rahmen der Antragstellung erfolgen.
Die der Förderung zugrundeliegende Förderrichtlinie ist mit dem Beschluss zur Drucksachennummer 25-30/00579 in Kraft.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses i.H.v. 75 Prozent der förderfähigen Kosten maximal jedoch 5.000 Euro brutto pro Organisation pro Jahr.
Die Förderanträge müssen vollständig und in genehmigungsfähiger Form vorliegen und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Die Förderanträge können elektronisch an die Emailadresse wirtschaftsfoerderung@gelsenkirchen.de oder postalisch an das Referat 15 – Wirtschaftsförderung, Wissenschaftspark, Munscheidstraße 14, 45886 Gelsenkirchen versandt werden.
Der Förderbescheid wird per Mail übermittelt.
Antragsberechtigt sind insbesondere Organisationen, die alle der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- rechtlich eigenständige kleine und mittlere Unternehmen (gemäß der EU-Definition für KMU), gemeinnützige Organisationen, Vereine und landwirtschaftliche Betriebe,
Nicht antragsberechtigt sind:
- Organisationen, welche die zu fördernde Maßnahme gewerbsmäßig anbieten,
- juristische Personen des privaten Rechts, die sich ganz oder teilweise im Eigentum von öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften befinden (bspw. Gesellschaften, bei denen der Bund, die Länder oder Kommunen beteiligt sind) oder
- juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Hinweise und Details zu Antragstellung und zu erbringenden Nachweisen finden sich in der Förderrichtlinie.
Informationen zur Datenverarbeitung erhalten Sie über das DSGVO Art. 13 Informationsblatt.
Den Förderantrag können Sie über das Förderantragsformular stellen.
Diese drei Dokumente sind untenstehend verlinkt.