Die Stadt Gelsenkirchen wird im Jahr 2025 junge Menschen in oder vor der Ausbildung beim Erwerb des Führerscheins mit insgesamt 25.000 Euro unterstützen.
Bis zu 1.000 Euro pro Person stehen als Förderung zur Verfügung, wenn alle Fördervoraussetzungen vorliegen und innerhalb des Förderzeitraums ein Antrag über den Antragsvordruck gestellt wird. Eine Förderung kann nur gewährt werden, solange finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Der Antrag kann bis zum 31. Oktober 2025 eingereicht werden:
Nach dieser Frist wird über die Antragsgewährung anhand festgelegter Kriterien entschieden. Dabei werden Kriterien wie Pendeldauer, regelmäßige Schichtdienste und der Zeitpunkt des Antragseingangs berücksichtigt.