Die Stadt Gelsenkirchen unterstützt 2025 einmalig mit einer Sonderförderung Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Freien Szene Gelsenkirchens. Ziel der Förderung ist, die Sichtbarkeit kultureller Projekte zu erhöhen, den Zugang zu Kultur für eine breite Öffentlichkeit zu verbessern sowie die kulturelle Vielfalt in der Stadt zu stärken und sichtbar zu machen.
Gefördert werden Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Außenwerbung, die im Zusammenhang mit einem kulturellen Projekt oder einer kulturellen Veranstaltung in Gelsenkirchen stehen.
Ausgaben, die gefördert werden sind insbesondere
- Druckkosten für Flyer, Plakate und Postkarten
- Anzeigenschaltung in Print und Web
Nicht gefördert werden Projekte, die kommerzielle Ziele verfolgen sowie Maßnahmen, die durch andere öffentliche Förderungen vollfinanziert sind. Die Maßnahme darf nicht innerhalb einer bereits bestehenden / beantragten Kooperation mit dem Referat Kultur der Stadt Gelsenkirchen inbegriffen sein. Es kann sich jedoch um einen Teilbereich eines geförderten / beantragten Projektes handeln, der bisher nicht finanziert ist. Auch Projekte, bei denen keine Kooperation mit dem Referat Kultur besteht, können sich um Mittel aus der Sonderförderung Öffentlichkeitsarbeit bewerben.
Bewerben können sich Einrichtungen, Initiativen, Vereine und Einzelpersonen der Freien Szene, die keine Strukturförderung der Stadt Gelsenkirchen erhalten und ihren Wohnsitz, Geschäftssitz oder Schaffensmittelpunkt in Gelsenkirchen haben und deren Schwerpunkt deutlich auf kulturellen Projekten liegt. Die Maßnahme, für die die Öffentlichkeitsarbeit geleistet wird, muss in Gelsenkirchen stattfinden.
Ausgefülltes Antragsformular
Anträge können vom 07.04.2025 bis 01.11.2025 laufend gestellt werden, solange Mittel verfügbar sind. Anträge müssen mind. 4 Wochen vor der geplanten Maßnahme gestellt werden.