Kulturelle Bildungsprojekte bereichern den Schulunterricht oder Schulveranstaltungen und bringen Kinder verschiedener Altersklassen in Kontakt mit Kunst und Kultur. Landesprogramme wie „Kultur und Schule“ tragen dem Rechnung und ermöglichen jährlich zahlreiche Projekte an Gelsenkirchener Schulen. Für Programme, die in diesem Rahmen oder durch andere Programme nicht gefördert werden können, gibt es nun eine städtische Fördermöglichkeit.
Anträge können beim Referat Kultur gestellt werden. Eine Beratung im Vorfeld der Antragstellung wird empfohlen. Auskunft zum Verfahren oder den Fördermodalitäten gibt Juana Andrisano, Fachreferentin für Kulturelle Bildung beim Referat Kultur der Stadt Gelsenkirchen.
Die Richtlinien des Fördertopfes für Schulen orientieren sich an den Kulturförderrichtlinien der Stadt Gelsenkirchen und den allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) des Landes NRW.
Kulturelle Bildungsprojekte können u. a. sein: Theateraufführungen, Lesungen, Besuch einer Kultureinrichtung oder -veranstaltung, spartenübergreifende Kreativprojekte (jeweils rezeptiv und/oder (inter-)aktiv).
Bei Zusage erhalten Sie einen positiven Förderbescheid. Dies kann bis zu sechs Wochen nach Eingang des Antrages dauern.
Nach Ablauf des Projekts muss innerhalb von acht Wochen ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. Als Abrechnung gilt eine Auflistung aller Einnahme- und Ausgabepositionen, ein Sachbericht sowie ein Programmflyer o. ä. (falls vorhanden ein Pressespiegel) vorzulegen. Für den Verwendungsnachweis nutzen Sie bitte das Formular, dass Sie auch zur Antragstellung verwendet haben. Nicht oder nicht zweckentsprechend verwendete Fördermittel sind der Stadt Gelsenkirchen zurückzuzahlen.
Anträge stellen können Künstlerinnen und Künstler oder Schulen.
Bitte prüfen Sie vor Antragsstellung, ob die Schule eine Startchancen-Schule ist und ob das Projekt ggf. über die Programmsäule II oder das Chancenbudget Kultur finanziert werden kann.
Antragsfrist: 30. April eines Jahres
Das Antragsformular erhalten Sie auf Nachfrage via E-Mail von Juana Andrisano. Anschließend füllen Sie es bitte aus und reichen es via E-Mail ein.
Fördertopf für Schulprojekte
Kulturelle Bildungsprojekte bereichern den Schulunterricht oder Schulveranstaltungen und bringen Kinder verschiedener Altersklassen in Kontakt mit Kunst und Kultur. Landesprogramme wie „Kultur und Schule“ tragen dem Rechnung und ermöglichen jährlich zahlreiche Projekte an Gelsenkirchener Schulen. Für Programme, die in diesem Rahmen oder durch andere Programme nicht gefördert werden können, gibt es nun eine städtische Fördermöglichkeit.
Anträge können beim Referat Kultur gestellt werden. Eine Beratung im Vorfeld der Antragstellung wird empfohlen. Auskunft zum Verfahren oder den Fördermodalitäten gibt Juana Andrisano, Fachreferentin für Kulturelle Bildung beim Referat Kultur der Stadt Gelsenkirchen.
Die Richtlinien des Fördertopfes für Schulen orientieren sich an den Kulturförderrichtlinien der Stadt Gelsenkirchen und den allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) des Landes NRW.
Kulturelle Bildungsprojekte können u. a. sein: Theateraufführungen, Lesungen, Besuch einer Kultureinrichtung oder -veranstaltung, spartenübergreifende Kreativprojekte (jeweils rezeptiv und/oder (inter-)aktiv).
Bei Zusage erhalten Sie einen positiven Förderbescheid. Dies kann bis zu sechs Wochen nach Eingang des Antrages dauern.
Nach Ablauf des Projekts muss innerhalb von acht Wochen ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. Als Abrechnung gilt eine Auflistung aller Einnahme- und Ausgabepositionen, ein Sachbericht sowie ein Programmflyer o. ä. (falls vorhanden ein Pressespiegel) vorzulegen. Für den Verwendungsnachweis nutzen Sie bitte das Formular, dass Sie auch zur Antragstellung verwendet haben. Nicht oder nicht zweckentsprechend verwendete Fördermittel sind der Stadt Gelsenkirchen zurückzuzahlen.
Voraussetzungen
Anträge stellen können Künstlerinnen und Künstler oder Schulen.
Bitte prüfen Sie vor Antragsstellung, ob die Schule eine Startchancen-Schule ist und ob das Projekt ggf. über die Programmsäule II oder das Chancenbudget Kultur finanziert werden kann.
Antragsfrist: 30. April eines Jahres
Benötigte Unterlagen
Das Antragsformular erhalten Sie auf Nachfrage via E-Mail von Juana Andrisano. Anschließend füllen Sie es bitte aus und reichen es via E-Mail ein.
Gebühren
keine