Personen, die gewerblich Fahrgäste befördern möchten, benötigen eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, umgangssprachlich den sogenannten Personenbeförderungsschein. Diese Personen, müssen sie die Gewähr dafür bieten, dass sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für folgende Fahrzeugarten erteilt:
- Taxi
- Mietwagen
- Krankenkraftwagen
- Personenkraftwagen im Linienverkehr
- Personenkraftwagen bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen.
Sofern Sie noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind, dann müssen Sie Ihren alten Führerschein (rosa / grauer Papierführerschein) zunächst tauschen: Führerschein-Umtausch.
- Erteilung / Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung 43,90 €
- bei Verlust: eidesstattliche Versicherung, Ersatzdokument 39,70 €
Es wird bereits jetzt darum gebeten, die bei Antragstellung fälligen Gebühren per girocard (EC-), Kredit- oder Debitkarte zu zahlen. Voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2026 ist die Zahlung mit Bargeld vor Ort nicht mehr möglich.
Führerschein zur Fahrgastbeförderung („Personenbeförderungsschein“)
Personen, die gewerblich Fahrgäste befördern möchten, benötigen eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, umgangssprachlich den sogenannten Personenbeförderungsschein. Diese Personen, müssen sie die Gewähr dafür bieten, dass sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für folgende Fahrzeugarten erteilt:
- Taxi
- Mietwagen
- Krankenkraftwagen
- Personenkraftwagen im Linienverkehr
- Personenkraftwagen bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen.
Sofern Sie noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind, dann müssen Sie Ihren alten Führerschein (rosa / grauer Papierführerschein) zunächst tauschen: Führerschein-Umtausch.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 21 Jahre (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 19 Jahre)
- Vorbesitz der Klasse B seit mindestens zwei Jahren (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen ein Jahr)
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder ausländerrechtliche Ersatzdokumente mit Lichtbild
- ein augenärztliches Zeugnis nach Anlage 6 FeV, das nicht älter als 2 Jahre ist (erhalten Sie beim Augenarzt)
- ein ärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 FeV, das nicht älter als ein Jahr ist
- ein Gutachten nach der Anlage 5 Ziffer 2 FeV über das Vorliegen der besonderen Anforderungen an die Belastbarkeit, die Orientierungsleistung, die Konzentrationsleistung, die Aufmerksamkeitsleistung und die Reaktionsfähigkeit, das nicht älter als ein Jahr ist; bei Verlängerung nur erforderlich, wenn diese über das 60. Lebensjahr hinaus geht oder bei Erteilung nach Fristablauf
- Nachweis der Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart "O"
- Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe (mind. 9-stündiger Kurs); nur bei Krankenwagen und Fahrten im Behindertenfahrdienst
Gebühren
- Erteilung / Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung 43,90 €
- bei Verlust: eidesstattliche Versicherung, Ersatzdokument 39,70 €
Es wird bereits jetzt darum gebeten, die bei Antragstellung fälligen Gebühren per girocard (EC-), Kredit- oder Debitkarte zu zahlen. Voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2026 ist die Zahlung mit Bargeld vor Ort nicht mehr möglich.