Sie sind oder waren im Besitz einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, D1 oder D bzw. auch der zugehörigen Anhängerklassen E und müssen aufgrund eines Ablaufs der Befristung diese Klassen verlängern / erneuern lassen? Dann finden Sie unten weitere Informationen.
Sie sind Berufskraftfahrer und benötigen zusätzlich die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ bzw. die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN)? Infos finden Sie hier: Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
Benötigen Sie zur Aufzeichnung Ihrer Lenk- und Ruhezeiten auch eine Fahrerkarte? Infos finden Sie hier: Fahrerkarte
- Verlängerung (inkl. Direktversand des Führerscheins an Ihre Meldeanschrift) 50,40 €
- bei Ausstellung eines vorläufigen Dokuments zzgl. 10,20 €
- bei Express-Versand zzgl. 24,30 €
Es wird bereits jetzt darum gebeten, die bei Antragstellung fälligen Gebühren per girocard (EC-), Kredit- oder Debitkarte zu zahlen. Voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2026 ist die Zahlung mit Bargeld vor Ort nicht mehr möglich.
Fahrerlaubnis (Verlängerung)
Sie sind oder waren im Besitz einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, D1 oder D bzw. auch der zugehörigen Anhängerklassen E und müssen aufgrund eines Ablaufs der Befristung diese Klassen verlängern / erneuern lassen? Dann finden Sie unten weitere Informationen.
Sie sind Berufskraftfahrer und benötigen zusätzlich die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ bzw. die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN)? Infos finden Sie hier: Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
Benötigen Sie zur Aufzeichnung Ihrer Lenk- und Ruhezeiten auch eine Fahrerkarte? Infos finden Sie hier: Fahrerkarte
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder ausländerrechtliche Ersatzdokumente mit Lichtbild
- ein biometrisches Passfoto (in Papierform, nicht digital)
- ein augenärztliches Zeugnis nach Anlage 6 FeV, das nicht älter als 2 Jahre ist (erhalten Sie beim Augenarzt)
- ein ärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 FeV, das nicht älter als ein Jahr ist
- ein Gutachten nach der Anlage 5 Ziffer 2 FeV über das Vorliegen der besonderen Anforderungen an die Belastbarkeit, die Orientierungsleistung, die Konzentrationsleistung, die Aufmerksamkeitsleistung und die Reaktionsfähigkeit, das nicht älter als ein Jahr ist; nur erforderlich für Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE über das 50. Lebensjahr hinaus oder bei Erteilung nach Fristablauf
- Nachweis der Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart "O", nur erforderlich für Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE
Gebühren
- Verlängerung (inkl. Direktversand des Führerscheins an Ihre Meldeanschrift) 50,40 €
- bei Ausstellung eines vorläufigen Dokuments zzgl. 10,20 €
- bei Express-Versand zzgl. 24,30 €
Es wird bereits jetzt darum gebeten, die bei Antragstellung fälligen Gebühren per girocard (EC-), Kredit- oder Debitkarte zu zahlen. Voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2026 ist die Zahlung mit Bargeld vor Ort nicht mehr möglich.