Das Förderprogramm der Stadt für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung fördert seit 2019 neu errichtete Dach- und Fassadenbegrünung sowie die Entsiegelung von Flächen in heutigen sowie zukünftigen Bereichen städtischer Überwärmung (sogenannten Wärmeinseln).
Für neu errichtete Dach- und Fassadenbegrünungen können bis zu 2.000 Euro beantragt werden, die Begrünung von Einzelgaragendächer wird hierbei pauschal mit 500 Euro unterstützt. Entsiegelungen, insbesondere der Rückbau sog. „Steingärten“, werden mit bis zu 2.500 Euro gefördert.
Anträge müssen spätestens bis zum 31.Oktober eines Kalenderjahres vollständig in genehmigungsfähiger Form vorliegen. Hinweise und Details zu Antragstellung, zu berücksichtigenden Fristen und zu erbringenden Nachweisen finden sich in den jeweiligen Förderrichtlinien.
Im Zeitraum 01.11. bis 31.12. findet die abschließende Bearbeitung der eingegangenen Anträge statt. Der Förderbescheid wird postalisch übermittelt.
Anträge, die im Zeitraum 01.11. bis 31.12. eingereicht werden, können laut Förderrichtlinie vom 26.04.2022 nicht berücksichtigt werden.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Privateigentümerinnen und Privateigentümer, Eigentümer/innen gemischt genutzter Immobilien, gewerbliche Vermieter/innen sowie Erbbauberechtigte von Wohngebäuden in Gelsenkirchen für max. 5 abgeschlossene Maßnahmen.
Vor der Beantragung ist eine Beratung verpflichtend –außer für die Begrünung von Garagendächern- und durch ein Beratungsprotokoll nachzuweisen.
Die Lage innerhalb der städtischen Wärmeinseln ist ebenfalls Voraussetzung für die Förderung im kommunalen Förderprogramm. Den räumlichen Geltungsbereich können Sie sich auf der Karte (PDF „Handlungskarte Klimaanpassung“ unter „Mehr Informationen“) anschauen oder sich die entsprechende Auskunft im Referat Umwelt einholen. Ausgenommen von der Förderung sind Stadterneuerungsgebiete, soweit bereits eine Fördermöglichkeit, insb. aus dem Haus- und Hofflächenprogramm, besteht oder die Möglichkeit der Förderung in anderen Förderprogrammen. Eine Auflistung der aktuellen Stadterneuerungsgebiete finden Sie unter https://www.gelsenkirchen.de/de/Infrastruktur/Stadtplanung/Stadterneuerung_Gelsenkirchen/
Wichtig zu beachten: Mit der baulichen Umsetzung der Maßnahme darf vor der Beantragung und Bewilligung der Fördermittel noch nicht begonnen werden. Beratung, Planung und Angebotseinholung sind zulässig.
• Ausgefüllter Förderantrag (siehe „Mehr Informationen“)
• Kostenvoranschlag oder Angebot für die Umsetzung der Maßnahme/n
• zur Umsetzung des Vorhabens notwendige behördliche Genehmigungen oder Erlaubnisse
• Beratungsprotokoll (außer bei Garagendächern)
• Bildliche Dokumentation des Ausgangszustandes
• aktueller Eigentumsnachweis, z. B. Grundbuchblattabschrift
• Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung (siehe „Mehr Informationen“)
Vor Antragstellung muss eine Beratung verpflichtend in Anspruch genommen und nachgewiesen werden. Die Kosten der Beratung werden von der Stadt Gelsenkirchen im Falle der Gewährung einer Förderung bis zu einer maximalen Höhe von 100 Euro übernommen. Eine Beratung für die Begrünung einer Garage ist nicht notwendig.