Hitze, Trockenheit und Starkregen sind Folgen des Klimawandels, mit denen sich auch Gelsenkirchen auseinandersetzen muss! Um sich diesen Auswirkungen entgegen zu stellen, sind eine gesamtstädtische Dachbegrünungsstrategie sowie ein Programm zur Förderung von freiwilligen Klimaanpassungsmaßnahmen durch den Rat am 23.05.2019 auf den Weg gebracht worden. So sollen zukünftig bei Neuplanungen von Baugebieten mit Flachdächern und flachgeneigten Dächern das planungsrechtliche Instrumentarium zur Umsetzung einer Dachbegrünung ausgeschöpft und diese nach Möglichkeit festgesetzt werden. Darüber hinaus soll mit Hilfe von Fördermitteln die Bereitschaft zu freiwilligen Klimaanpassungsmaßnahmen finanziell unterstützen werden, um Gelsenkirchen als lebenswerte und gesunde Stadt zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die Begrünung und Entsiegelung der urbanen Wohnbereiche in Gelsenkirchen und damit verbunden die Schaffung eines gesunden Stadtklimas stehen im Fokus der Gelsenkirchener Klimaanpassungsstrategie, die der Rat der Stadt mit seiner Entscheidung vom 23.05.2019 unterstützt.
Für die Förderung stehen für drei Jahre je 80.000€ zur Verfügung. Die Förderrichtlinie läuft bis zum 31.12.2021, letzte Anträge können bis zum 31.07.2021 abgegeben werden.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Privateigentümerinnen und Privateigentümer sowie Erbbauberechtigte von Wohngebäuden in Gelsenkirchen für max. 5 abgeschlossene Maßnahmen.
Vor der Beantragung ist eine Beratung verpflichtend und durch ein Beratungsprotokoll nachzuweisen.
Unternehmen die noch nicht Teil dieser Liste sind, können sich beim Referat Umwelt melden und nach Beibringung der Unterlagen sowie Prüfung dieser aufgenommen werden.
Wichtig zu beachten: Mit der baulichen Umsetzung der Maßnahme darf vor der Beantragung und Bewilligung der Fördermittel noch nicht begonnen werden. Beratung, Planung und Angebotseinholung sind zulässig.
• Kostenvoranschlag oder Angebot für die Umsetzung der Maßnahme/n
• zur Umsetzung des Vorhabens notwendige behördliche Genehmigungen oder Erlaubnisse
• Beratungsprotokoll
• Bildliche Dokumentation des Ausgangszustandes
• aktueller Eigentumsnachweis, z. B. Grundbuchblattabschrift
• Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
Vor Antragstellung muss eine Beratung verpflichtend in Anspruch genommen werden. Die Beratungsstelle wird von der Stadt benannt. Die Kosten der Beratung werden von der Stadt Gelsenkirchen im Falle der Gewährung einer Förderung bis zu einer maximalen Höhe von 150 Euro übernommen. Eine Kopie des Beratungsberichtes muss dem Antrag auf Förderung beigefügt werden. Eine Beratung für die Begrünung einer Garage ist nicht notwendig.