Für die Entsorgung von Sperrmüll und Elektrogroßgeräten bietet GELSENDIENSTE für Privathaushalte in Gelsenkirchen einen kostenlosen Abholservice an.
Als Sperrmüll gelten sperrige Haushaltsgegenstände, die nach Art und Umfang nicht über die graue Tonne entsorgt werden können, wie zum Beispiel Schränke, Stühle und anderes Mobiliar sowie Matratzen. Auch gebündelte Bodenbeläge wie Teppiche, PVC-Böden und Laminat zählen zum Sperrmüll.
Zu den Elektrogroßgeräten gehören unter anderem Kühl- und Gefrierschränke, Wasch- und Spülmaschinen, Elektroherde sowie Fernsehgeräte.
Abholservice für Sperrmüll und Elektrogroßgeräte
Für die Entsorgung von Sperrmüll und Elektrogroßgeräten bietet GELSENDIENSTE für Privathaushalte in Gelsenkirchen einen kostenlosen Abholservice an.
Als Sperrmüll gelten sperrige Haushaltsgegenstände, die nach Art und Umfang nicht über die graue Tonne entsorgt werden können, wie zum Beispiel Schränke, Stühle und anderes Mobiliar sowie Matratzen. Auch gebündelte Bodenbeläge wie Teppiche, PVC-Böden und Laminat zählen zum Sperrmüll.
Zu den Elektrogroßgeräten gehören unter anderem Kühl- und Gefrierschränke, Wasch- und Spülmaschinen, Elektroherde sowie Fernsehgeräte.
Voraussetzungen
- Der Abholservice kann vom Grundstückseigentümer, -verwalter und -nutzer nach vorheriger Terminvereinbarung in Anspruch genommen werden.
- Terminvereinbarung
- Da Sperrmüll und Elektrogroßgeräte getrennt voneinander eingesammelt und entsorgt werden, wird für die Abholung der unterschiedlichen Abfallarten jeweils ein eigener Termin benötigt.
- Der Sperrmüll bzw. die Elektrogroßgeräte dürfen frühestens ab 12:00 Uhr am Tage vor dem vereinbarten Termin und müssen spätestens um 6:00 Uhr des Abholtages bereitgestellt werden.
- Bitte stellen Sie die Gegenstände möglichst nahe am Fahrbahnrand so auf, dass weder Straßenverkehr noch Fußgänger behindert werden und der Abtransport problemlos und zügig erfolgen kann. Das Abholen von privaten Grundstücken (Vorgärten, Höfe etc.) ist nicht möglich.
- Beachten Sie bitte, dass der Eigentümer bis zum Einsammeln für den Zustand der bereitgestellten Gegenstände verantwortlich bleibt.
Benötigte Unterlagen
Gebühren