Unter bestimmten Bedingungen dürfen PKW/Wohnanhänger-Kombinationen auf Autobahnen und autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen bis zu 100 km/h fahren. Anhänger, die die Voraussetzungen erfüllen, erhalten ein entsprechendes Gutachten beim TÜV, das anschließend von der Zulassungsstelle bestätigt wird. Hier erhalten Sie auch den 100 km/h-Aufkleber, der Ihren Anhänger im Straßenverkehr als 100 km/h-tauglich ausweist. So ausgerüstet steht einer entspannteren Fahrt in den Urlaub nichts mehr entgegen.
- bei Vorlage der neuen EU-Papiere 15,30€
- bei Vorlage der alten Papiere* 18,70€
Den 100 km/h-Aufkleber für Ihren Anhänger erhalten Sie beim Schildermacher.
Die Gebühren für das Gutachten des anerkannten Sachverständigen erfragen Sei bitte dort (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.)
*sollten Sie noch im Besitz der alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und -schein) sein, werden diese bei der Eintragung automatisch in die neuen EU-harmonisierten Papiere umgetauscht.
Tempo 100 für Caravan-Kombinationen
Unter bestimmten Bedingungen dürfen PKW/Wohnanhänger-Kombinationen auf Autobahnen und autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen bis zu 100 km/h fahren. Anhänger, die die Voraussetzungen erfüllen, erhalten ein entsprechendes Gutachten beim TÜV, das anschließend von der Zulassungsstelle bestätigt wird. Hier erhalten Sie auch den 100 km/h-Aufkleber, der Ihren Anhänger im Straßenverkehr als 100 km/h-tauglich ausweist. So ausgerüstet steht einer entspannteren Fahrt in den Urlaub nichts mehr entgegen.
Voraussetzungen
- Die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs darf nicht grösser als 3,5t sein
- Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein
- Die Reifen des Caravans müssen jünger als 6 Jahre sein und mindestens der Geschwindigkeitskategorie L(=120km/h) entsprechen
- Der Caravan muss hydraulische Achsstossdämpfer haben
- Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze der jeweils kleinere Wert gilt
- Die zulässige Gesamtmasse des Caravans darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen (Faktor 1,0)
- Zusätzlich muss der Anhänger mit einer Stabilisierungseinrichtung gemäß ISO 11555-1 der Fassung vom 01.Juli 2003 ausgestattet sein oder mit anderen technischen Einrichtungen, zu denen ein Gutachten (ABE oder Betriebserlaubnis) vorliegt, das einen sicheren Betrieb der Kombination bis 120km/h bestätigt oder das Zugfahrzeug mit einem speziellen elektronischen, fahrdynamischen Stabilitätssystem für Anhängerbetrieb ausgestattet ist, über das eine Bestätigung des Herstellers vorliegt und das in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. In diesem Fall benötigt der Anhänger keine Stabilisierung
Die meisten bereits zugelassenen Fahrzeuge können nachgerüstet werden. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird von einem anerkannten Sachverständigen (TÜV/DEKRA/GTÜ) eine Bestätigung ausgestellt, mit welchem dann die Zulassungsbehörde eine offizielle Bescheinigung und Tempo-100-Plakette aushändigt. Diese muss hinten am Anhänger angebracht werden. Die Bescheinigung gilt nur für diesen Anhänger und ist permanent mit den KFZ-Papieren mitzuführen.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
- Gutachten eines anerkannten Sachverständigen (TÜV/DEKRA/GTÜ)
Gebühren
- bei Vorlage der neuen EU-Papiere 15,30€
- bei Vorlage der alten Papiere* 18,70€
Den 100 km/h-Aufkleber für Ihren Anhänger erhalten Sie beim Schildermacher.
Die Gebühren für das Gutachten des anerkannten Sachverständigen erfragen Sei bitte dort (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.)
*sollten Sie noch im Besitz der alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und -schein) sein, werden diese bei der Eintragung automatisch in die neuen EU-harmonisierten Papiere umgetauscht.